Die Tier-Haftpflichtversicherung der Andsafe Versicherung schützt Sie bei Schäden aus Deckakten: Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden aus ungewolltem oder gewolltem Deckakt Ihres Tieres.
Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden aus ungewolltem oder gewolltem Deckakt.
Was bedeutet das konkret?
Kommt es zu einem Deckakt Ihres Tieres, kann daraus ein Schaden entstehen, für den Sie gesetzlich haften. Diese Haftung ist im Rahmen der Tier-Haftpflichtversicherung mitversichert – und zwar unabhängig davon, ob der Deckakt gewollt oder ungewollt zustande gekommen ist. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Sind Schäden aus einem Deckakt mitversichert?
Ja. Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden aus einem Deckakt.
Gilt der Versicherungsschutz auch bei einem ungewollten Deckakt?
Ja. Der Schutz gilt sowohl für einen ungewollten als auch für einen gewollten Deckakt.
Welche Haftpflicht ist bei Schäden aus Deckakten abgedeckt?
Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden aus ungewolltem oder gewolltem Deckakt.
Macht es einen Unterschied, ob der Deckakt geplant war?
Nein. Der Versicherungsschutz umfasst sowohl gewollte als auch ungewollte Deckakte.