Die Andsafe Tier-Haftpflichtversicherung deckt Haftpflichtansprüche bei privater Teilnahme an Veranstaltungen wie Hundeschlitten- und Hunderennen, Schauvorführungen, Turnieren und Hundesport ab – inklusive Schutz für andere Teilnehmer und Figuranten.
Mitversichert sind Haftpflichtansprüche infolge privater Teilnahme:
- an Hundeschlitten- und Hunderennen,
- an Schauvorführungen und Turnieren inklusive der Vorbereitungen hierzu (Trainingsläufe),
- an der Ausübung von Hundesport (z. B. Agility, Dog Dance, Fly Ball, Hunde-Frisbee, Zughundesport) und
- am Unterricht eines Hundevereins oder einer Hundeschule.
Außerdem besteht Versicherungsschutz für den Fall, dass Haftpflichtansprüche gegen Sie geltend gemacht werden, weil Sie einen Hundeschlitten besitzen, der aufgrund seiner Konstruktion und/oder Mangelhaftigkeit einen Schaden verursacht hat.
Bei der Teilnahme an Veranstaltungen und am Unterricht sind auch gesetzliche Haftpflichtansprüche der anderen Teilnehmer:innen sowie von Figuranten (Scheinverbrechern) mitversichert.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Ihr Hund bei sportlichen oder öffentlichen Veranstaltungen dabei ist, sind Sie über die Tier-Haftpflichtversicherung geschützt. Das gilt für Rennen, Turniere, Schauvorführungen, verschiedene Hundesportarten sowie den Unterricht in einem Verein oder einer Hundeschule. Auch ein besessener Hundeschlitten sowie mögliche Ansprüche anderer Teilnehmer:innen und Figuranten sind einbezogen.
Häufige Fragen
Sind Schäden bei Hunderennen mitversichert?
Ja. Haftpflichtansprüche infolge privater Teilnahme an Hundeschlitten- und Hunderennen sind mitversichert.
Welche Hundesportarten sind abgedeckt?
Mitversichert ist die Ausübung von Hundesport, zum Beispiel Agility, Dog Dance, Fly Ball, Hunde-Frisbee und Zughundesport.
Ist der Unterricht in einer Hundeschule versichert?
Ja. Haftpflichtansprüche infolge privater Teilnahme am Unterricht eines Hundevereins oder einer Hundeschule sind mitversichert.
Sind Schäden durch einen eigenen Hundeschlitten abgedeckt?
Ja. Versicherungsschutz besteht, wenn Haftpflichtansprüche gegen Sie geltend gemacht werden, weil Sie einen Hundeschlitten besitzen, der aufgrund seiner Konstruktion und/oder Mangelhaftigkeit einen Schaden verursacht hat.
Sind Ansprüche anderer Teilnehmer:innen mitversichert?
Ja. Bei der Teilnahme an Veranstaltungen und am Unterricht sind auch gesetzliche Haftpflichtansprüche der anderen Teilnehmer:innen sowie von Figuranten (Scheinverbrechern) mitversichert.