In der Tier-Haftpflichtversicherung der Andsafe Versicherung ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Halter:in von Welpen im Jahr der Geburt bis zur nächsten Hauptfälligkeit mitversichert – längstens für zwölf Monate. Erfahren Sie, welche Voraussetzungen für den Versicherungsschutz der Welpen gelten.
Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Halter:in von Welpen im Jahr der Geburt bis zur nächsten Hauptfälligkeit des Vertrages, längstens jedoch für einen Zeitraum von zwölf Monaten.
Voraussetzung ist, dass die Welpen:
- in Ihrem Besitz sind,
- beim Muttertier bleiben und
- das Muttertier über diesen Vertrag versichert ist.
Was bedeutet das konkret?
Bekommt Ihr versichertes Muttertier Nachwuchs, sind die Welpen ohne Zusatzvertrag in Ihrer Tier-Haftpflicht eingeschlossen. Dieser Schutz gilt für eine begrenzte Zeit und nur, solange die Welpen bei Ihnen und beim Muttertier bleiben.
Häufige Fragen
Sind Welpen in der Andsafe Tier-Haftpflichtversicherung mitversichert?
Ja. Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Halter:in von Welpen im Jahr der Geburt bis zur nächsten Hauptfälligkeit des Vertrages, längstens jedoch für einen Zeitraum von zwölf Monaten.
Wie lange gilt der Versicherungsschutz für Welpen?
Der Schutz besteht ab dem Jahr der Geburt bis zur nächsten Hauptfälligkeit des Vertrages, längstens jedoch für zwölf Monate.
Welche Voraussetzungen müssen für die Mitversicherung der Welpen erfüllt sein?
Die Welpen müssen in Ihrem Besitz sein, beim Muttertier bleiben und das Muttertier muss über diesen Vertrag versichert sein.
Muss das Muttertier versichert sein, damit die Welpen mitversichert sind?
Ja. Eine Voraussetzung für die Mitversicherung der Welpen ist, dass das Muttertier über diesen Vertrag versichert ist.