In der Tierhaftpflichtversicherung der Andsafe Versicherung sind neben Ihnen auch Familienangehörige und weitere Personen im gemeinsamen Haushalt mitversichert, sofern sie Ihren Hund nicht gewerbsmäßig betreuen – erfahren Sie, welche Regeln, Rechte und Pflichten für alle versicherten Personen gelten.
Mitversichert sind Ihre Familienangehörigen sowie alle sonstigen Personen, mit denen Sie in häuslicher Gemeinschaft leben, wenn diese nicht gewerbsmäßig Ihren Hund hüten bzw. betreuen.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des nicht gewerbsmäßig tätigen Tierhüters in dieser Eigenschaft.
Alle für Sie geltenden Vertragsbestimmungen sind auf die mitversicherten Personen entsprechend anzuwenden.
Ausnahme:
- Ausgenommen sind die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung, wenn das neue Risiko nur für eine mitversicherte Person entsteht.
Risikobegrenzungen und Leistungsausschlüsse:
- Risikobegrenzungen oder Leistungsausschlüsse gelten stets für alle versicherten Personen, unabhängig davon, welche dieser Personen die Voraussetzungen erfüllt.
Rechte und Pflichten:
- Die Rechte aus diesem Versicherungsvertrag stehen nur Ihnen als Versicherungsnehmer:in zu.
- An die Verhaltensregeln/Obliegenheiten müssen sich dagegen neben Ihnen auch alle mitversicherten Personen halten.
Was bedeutet das konkret?
Nicht nur Sie selbst genießen den Versicherungsschutz: Auch Ihre Familie und Menschen, die mit Ihnen im gemeinsamen Haushalt leben, sind abgesichert, solange sie Ihren Hund privat und nicht beruflich betreuen. Die Vertragsregeln gelten für alle diese Personen gleichermaßen. Während die Ansprüche aus dem Vertrag allein Ihnen als Versicherungsnehmer:in zustehen, müssen sich alle Mitversicherten an die vereinbarten Pflichten und Verhaltensregeln halten.
Häufige Fragen
Wer ist neben mir mitversichert?
Mitversichert sind Ihre Familienangehörigen sowie alle sonstigen Personen, mit denen Sie in häuslicher Gemeinschaft leben, sofern diese Ihren Hund nicht gewerbsmäßig hüten bzw. betreuen.
Ist ein privater Tierhüter versichert?
Ja, versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des nicht gewerbsmäßig tätigen Tierhüters in dieser Eigenschaft.
Gelten Risikobegrenzungen und Leistungsausschlüsse für alle?
Ja, Risikobegrenzungen oder Leistungsausschlüsse gelten stets für alle versicherten Personen, unabhängig davon, welche dieser Personen die Voraussetzungen erfüllt.
Wem stehen die Rechte aus dem Vertrag zu?
Die Rechte aus diesem Versicherungsvertrag stehen nur Ihnen als Versicherungsnehmer:in zu. An die Verhaltensregeln und Obliegenheiten müssen sich jedoch auch alle mitversicherten Personen halten.
Gibt es eine Ausnahme bei den Vertragsbestimmungen für Mitversicherte?
Ja, ausgenommen sind die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung, wenn das neue Risiko nur für eine mitversicherte Person entsteht.