Wer einen Hund hält, haftet mit der Tier-Haftpflichtversicherung der Andsafe Versicherung verschuldensunabhängig für Personen- und Sachschäden, die das Tier verursacht. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Halter des im Versicherungsschein genannten Hundes – inklusive berechtigter Ansprüche von Tierhütern.
Als Halter:in eines Hundes haften Sie verschuldensunabhängig für Personen- und Sachschäden, die Ihr Hund verursacht.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Halter:in des/der im Versicherungsschein angegebenen Hundes/Hunde.
Dies beinhaltet auch berechtigte Ansprüche von Tierhütern.
Was bedeutet das konkret?
Als Hundehalter:in müssen Sie für Schäden einstehen, die Ihr Hund anderen zufügt – und zwar unabhängig davon, ob Sie ein Verschulden trifft. Die Tier-Haftpflichtversicherung übernimmt die gesetzliche Haftpflicht für den im Versicherungsschein genannten Hund. Auch berechtigte Ansprüche, die von Tierhütern geltend gemacht werden, sind dabei berücksichtigt.
Häufige Fragen
Für welche Schäden hafte ich als Hundehalter:in?
Sie haften verschuldensunabhängig für Personen- und Sachschäden, die Ihr Hund verursacht.
Was ist in der Tier-Haftpflichtversicherung versichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Halter:in des/der im Versicherungsschein angegebenen Hundes/Hunde.
Sind Ansprüche von Tierhütern mitversichert?
Ja, der Versicherungsschutz beinhaltet auch berechtigte Ansprüche von Tierhütern.
Bedeutet verschuldensunabhängige Haftung, dass ich auch ohne eigenes Verschulden hafte?
Ja, als Halter:in eines Hundes haften Sie verschuldensunabhängig für Personen- und Sachschäden, die Ihr Hund verursacht.