Bei der Elementarversicherung der Andsafe Versicherung wird die Entschädigung fällig, sobald der Anspruch dem Grund und der Höhe nach feststeht. Sie erfahren, wann eine Abschlagszahlung möglich ist, wie die Verzinsung geregelt ist und in welchen Fällen die Zahlung aufgeschoben oder Fristen gehemmt werden.
1. Fälligkeit der Entschädigung
Die Entschädigung wird fällig, wenn wir den Anspruch dem Grund und der Höhe nach abschließend festgestellt haben.
Sie können einen Monat nach Meldung des Schadens den Betrag als Abschlagszahlung beanspruchen, der voraussichtlich mindestens zu zahlen ist.
2. Verzinsung
Für die Verzinsung gelten folgende Regelungen, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund eine weitergehende Zinspflicht besteht:
- Die Entschädigung ist ab dem Tag der Schadenmeldung zu verzinsen, es sei denn, sie wurde innerhalb eines Monats geleistet.
- Der Zinssatz liegt einen Prozentpunkt unter dem jeweiligen Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuchs (§ 247 BGB), mindestens aber bei vier Prozent und höchstens bei sechs Prozent Zinsen pro Jahr. Die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.
3. Hemmung
Bei der Berechnung der Fristen ist der Zeitraum nicht zu berücksichtigen, in dem wir die Entschädigung aufgrund Ihres Verschuldens nicht ermitteln oder zahlen können.
4. Aufschiebung der Zahlung
Wir können die Zahlung aufschieben, solange Zweifel an Ihrer Empfangsberechtigung bestehen oder aus Anlass des Versicherungsfalls ein behördliches oder strafgerichtliches Verfahren gegen Sie läuft.
Gleiches gilt, wenn das Verfahren nicht gegen Sie geführt wird, sondern gegen eine Person, die befugt ist, selbstständig in einem nicht ganz unbedeutenden Umfang für Sie zu handeln und damit Ihre „Risikoverwaltung“ übernimmt (Repräsentant:in).
Was bedeutet das konkret?
Die Auszahlung erfolgt, sobald geklärt ist, ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht. Zieht sich die Prüfung hin, können Sie nach einem Monat bereits einen voraussichtlichen Mindestbetrag als Abschlag erhalten. Dauert die Zahlung länger als einen Monat, kommen Zinsen hinzu. Verzögerungen, die Sie selbst verursachen, oder laufende behördliche und strafrechtliche Verfahren können die Zahlung jedoch hinauszögern.
Häufige Fragen
Wann wird die Entschädigung fällig?
Die Entschädigung wird fällig, wenn der Anspruch dem Grund und der Höhe nach abschließend festgestellt wurde.
Kann ich eine Abschlagszahlung erhalten?
Ja. Einen Monat nach Meldung des Schadens können Sie den Betrag als Abschlagszahlung beanspruchen, der voraussichtlich mindestens zu zahlen ist.
Wie wird die Entschädigung verzinst?
Die Entschädigung wird ab dem Tag der Schadenmeldung verzinst, es sei denn, sie wurde innerhalb eines Monats geleistet. Der Zinssatz liegt einen Prozentpunkt unter dem Basiszinssatz nach § 247 BGB, mindestens bei vier und höchstens bei sechs Prozent pro Jahr. Die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.
Wann kann die Zahlung aufgeschoben werden?
Die Zahlung kann aufgeschoben werden, solange Zweifel an Ihrer Empfangsberechtigung bestehen oder aus Anlass des Versicherungsfalls ein behördliches oder strafgerichtliches Verfahren gegen Sie oder Ihre Repräsentant:in läuft.
Was bedeutet die Hemmung der Fristen?
Zeiträume, in denen die Entschädigung aufgrund Ihres Verschuldens nicht ermittelt oder gezahlt werden kann, werden bei der Berechnung der Fristen nicht berücksichtigt.