Bei der Andsafe Elementarversicherung geht ein Schadenersatzanspruch gegen Dritte auf den Versicherer über, sobald dieser den Schaden ersetzt. Erfahren Sie, wann der Anspruchsübergang bei Personen in häuslicher Gemeinschaft greift und welche Pflichten Sie zur Sicherung und Durchsetzung Ihrer Ersatzansprüche beachten müssen.
1. Ihre Ersatzansprüche gegen Dritte
Haben Sie einen Schadenersatzanspruch gegen einen Dritten, geht dieser Anspruch auf uns über, soweit wir den Schaden ersetzen. Der Übergang kann nicht zu Ihrem Nachteil geltend gemacht werden.
Richtet sich der Ersatzanspruch gegen eine Person, mit der Sie bei Eintritt des Schadens in häuslicher Gemeinschaft leben, geht der Anspruch nur dann auf uns über, wenn die Person den Schaden vorsätzlich verursacht hat.
2. Ihre Pflicht zur Sicherung von Ersatzansprüchen
Sie müssen alles dafür tun, dass Sie Ihre Schadenersatzansprüche gegen Dritte nicht verlieren. Gleiches gilt für Rechte, die der Sicherung dieser Ansprüche dienen. Das bedeutet auch, die geltenden Form- und Fristvorschriften zu beachten.
Nachdem Ihr Ersatzanspruch auf uns übergangen ist, sind Sie verpflichtet, bei der Durchsetzung des Anspruchs mitzuwirken, soweit dies erforderlich ist.
- Kommen Sie dieser Pflicht vorsätzlich nicht nach und verlieren Sie dadurch den Ersatzanspruch, sind wir im gleichen Umfang von der Leistung an Sie befreit.
- Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit sind wir berechtigt, unsere Leistung zu kürzen. In welchem Maße, hängt von der Schwere Ihres Verschuldens ab.
Sind Sie der Auffassung, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt, ist das nur dann relevant, wenn Sie es beweisen können.
Was bedeutet das konkret?
Ersetzt der Versicherer Ihren Schaden, übernimmt er auch Ihren Anspruch gegenüber demjenigen, der den Schaden verursacht hat – und zwar so, dass Ihnen dadurch kein Nachteil entsteht. Lebt der Verursacher mit Ihnen im selben Haushalt, gilt das nur bei vorsätzlichem Handeln. Damit Ihr Anspruch nicht verloren geht, sollten Sie Fristen und Formvorgaben einhalten und bei der Durchsetzung mitwirken. Verletzen Sie diese Mitwirkung, kann sich das auf die Leistung des Versicherers auswirken.
Häufige Fragen
Was passiert mit meinem Anspruch gegen den Schadenverursacher, wenn der Versicherer zahlt?
Der Schadenersatzanspruch gegen den Dritten geht auf den Versicherer über, soweit dieser den Schaden ersetzt. Der Übergang darf nicht zu Ihrem Nachteil geltend gemacht werden.
Gilt der Anspruchsübergang auch gegen Personen in meinem Haushalt?
Richtet sich der Ersatzanspruch gegen eine Person, mit der Sie bei Eintritt des Schadens in häuslicher Gemeinschaft leben, geht der Anspruch nur dann auf den Versicherer über, wenn diese Person den Schaden vorsätzlich verursacht hat.
Welche Pflichten habe ich zur Sicherung meiner Ersatzansprüche?
Sie müssen alles dafür tun, dass Sie Ihre Schadenersatzansprüche und die der Sicherung dienenden Rechte nicht verlieren. Dazu gehört auch, die geltenden Form- und Fristvorschriften zu beachten sowie bei der Durchsetzung mitzuwirken, soweit dies erforderlich ist.
Welche Folgen hat es, wenn ich meine Mitwirkungspflicht verletze?
Verletzen Sie die Pflicht vorsätzlich und verlieren dadurch den Ersatzanspruch, ist der Versicherer im gleichen Umfang von der Leistung an Sie befreit. Bei grob fahrlässiger Verletzung darf der Versicherer die Leistung kürzen – abhängig von der Schwere Ihres Verschuldens.
Wer muss beweisen, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt?
Wenn Sie der Auffassung sind, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt, ist das nur dann relevant, wenn Sie es beweisen können.