Bei der Elementarversicherung der Andsafe Versicherung genügt für Mitteilungen und Erklärungen zu Ihrem Vertrag in der Regel eine E-Mail. Erfahren Sie, an welche Stellen Sie sich wenden und warum Sie Änderungen von Anschrift, Name oder gewerblicher Niederlassung rechtzeitig anzeigen sollten.
1. Form und Adressat
Wollen Sie eine Erklärung an uns richten, die im Zusammenhang mit Ihrem Versicherungsvertrag steht, oder einer Mitteilungspflicht nachkommen, so genügt es, wenn Sie uns eine E-Mail schreiben.
Nur in Fällen, in denen das Gesetz ausdrücklich die Schriftform vorsieht, genügt die Textform nicht. Sind in diesem Vertrag für bestimmte Mitteilungen/Erklärungen andere Formvorgaben vorgesehen, so gelten diese.
Richten Sie Ihre Erklärungen und Mitteilungen bitte an eine der folgenden Stellen:
- die Hauptverwaltung von andsafe
- oder die im Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Stelle
Die gesetzlichen Regelungen über den Zugang von Erklärungen und Mitteilungen bleiben bestehen.
2. Nichtanzeige einer Anschriften- oder Namensänderung
Haben Sie uns eine Änderung Ihrer Anschrift nicht mitgeteilt, genügt es, wenn wir unsere Erklärungen per eingeschriebenem Brief an Ihre letzte uns bekannte Anschrift senden.
Die Erklärung gilt dann drei Tage nach der Absendung des Briefes als zugegangen. Entsprechendes gilt für den Fall, dass Sie uns eine Namensänderung nicht mitgeteilt haben.
3. Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung
Haben Sie die Versicherung für Ihren Gewerbebetrieb abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen entsprechend nach Punkt 2. Anwendung.
Was bedeutet das konkret?
Für Mitteilungen zu Ihrem Vertrag reicht meist eine E-Mail an andsafe – nur wenn das Gesetz die Schriftform verlangt, ist mehr nötig. Damit wichtige Post Sie erreicht, sollten Sie Änderungen bei Anschrift, Name und – bei gewerblichen Verträgen – der Niederlassung rechtzeitig melden. Andernfalls dürfen wir an die zuletzt bekannte Anschrift schreiben, und die Nachricht gilt als zugegangen.
Häufige Fragen
In welcher Form kann ich Mitteilungen an andsafe richten?
Für Erklärungen im Zusammenhang mit Ihrem Vertrag oder zur Erfüllung einer Mitteilungspflicht genügt in der Regel eine E-Mail. Nur wenn das Gesetz ausdrücklich die Schriftform vorsieht, reicht die Textform nicht. Sind im Vertrag andere Formvorgaben vorgesehen, gelten diese.
An wen muss ich meine Erklärungen und Mitteilungen senden?
Richten Sie sie an die Hauptverwaltung von andsafe oder an die im Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Stelle.
Was passiert, wenn ich eine Anschriften- oder Namensänderung nicht mitteile?
Dann genügt es, wenn wir unsere Erklärungen per eingeschriebenem Brief an Ihre letzte uns bekannte Anschrift senden. Die Erklärung gilt dann drei Tage nach der Absendung des Briefes als zugegangen. Entsprechendes gilt bei einer nicht mitgeteilten Namensänderung.
Gilt das auch bei einem Gewerbebetrieb?
Ja. Haben Sie die Versicherung für Ihren Gewerbebetrieb abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Punkt 2 entsprechend Anwendung.