In der Elementarversicherung der Andsafe Versicherung haben Sie als Versicherungsnehmer bestimmte Obliegenheiten, die Sie im eigenen Interesse einhalten sollten, um Ihre Rechte aus dem Vertrag nicht zu verlieren. Erfahren Sie, welche Vorsorge vor einem Elementarschaden nötig ist und was bei und nach einem Versicherungsfall zu tun ist – von der schnellen Schadenmeldung bis zur Dokumentation.
1. Begriff der Obliegenheit
Obliegenheiten sind Pflichten, die zwar nicht eingeklagt oder erzwungen werden können, denen Sie aber im eigenen Interesse nachkommen sollten, wenn Sie Ihre Rechte aus dem Versicherungsvertrag nicht verlieren wollen.
2. Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalls
Vertraglich vereinbaren wir, dass Sie von sich aus alle notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen gegen den Eintritt von Elementarschäden treffen müssen.
Zur Vermeidung von Überschwemmungsschäden müssen Sie, soweit es Ihnen möglich ist:
- Anlagen, die Wasser führen, auf dem Versicherungsgrundstück freihalten,
- Rückstausicherungen stets funktionsbereit halten sowie
- im Gebäude vorhandene Öltankanlagen fachmännisch gegen das Aufschwimmen sichern.
3. Obliegenheiten bei und nach Eintritt des Versicherungsfalls
Bei und nach Eintritt des Versicherungsfalls müssen Sie dafür sorgen, dass der Schaden nach Möglichkeit vermieden bzw. gemindert wird. Dabei müssen Sie unsere Weisungen befolgen, soweit das für Sie zumutbar ist.
Wenn die Umstände dies zulassen, sind Sie verpflichtet, unsere Weisungen ggf. auch mündlich oder telefonisch einzuholen. Erteilen mehrere an dem Versicherungsvertrag beteiligte Versicherer unterschiedliche Weisungen, müssen Sie nach pflichtgemäßem Ermessen handeln.
Welche Obliegenheiten Sie sonst haben:
- Sobald Sie erfahren, dass ein Schaden eingetreten ist, müssen Sie uns diesen unverzüglich mitteilen. Die Mitteilung kann ggf. auch mündlich oder telefonisch erfolgen.
- Schäden durch strafbare Handlungen gegen das Eigentum müssen Sie unverzüglich bei der Polizei anzeigen.
- Sie müssen ein Verzeichnis der abhandengekommenen Sachen anfertigen und dieses unverzüglich uns und der Polizei zukommen lassen.
- Sie müssen das Schadenbild so lange unverändert lassen, bis wir die Schadenstelle oder die beschädigten Sachen freigeben. Sind Veränderungen zwingend erforderlich, müssen Sie das Schadenbild nachvollziehbar dokumentieren (z. B. durch Fotos) und die beschädigten Sachen so lange aufbewahren, bis wir sie besichtigt haben.
- Sie müssen uns unverzüglich in Textform (z. B. per E-Mail) jede Auskunft erteilen, die wir benötigen, um den Versicherungsfall oder den Umfang unserer Leistungspflicht feststellen zu können. Zudem müssen Sie uns jede Untersuchung über Ursache und Höhe des Schadens und über den Umfang der Entschädigungspflicht gestatten.
- Fordern wir Sie auf, Belege einzureichen, müssen Sie diese beschaffen, sofern Ihnen das gerechterweise zugemutet werden kann.
Steht nicht Ihnen, sondern einer anderen Person das Recht auf Leistungen aus dem Versicherungsvertrag zu, so hat diese Person die aufgeführten Obliegenheiten ebenfalls zu erfüllen, soweit es ihr nach den tatsächlichen und rechtlichen Umständen möglich ist.
Was bedeutet das konkret?
Obliegenheiten sind Mitwirkungspflichten, die niemand gerichtlich von Ihnen einfordern kann – die Sie aber einhalten sollten, um Ihren Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Schon vor einem Schaden gehört dazu, dass Sie mögliche Vorsorge treffen, etwa wasserführende Anlagen freihalten und Öltanks sichern. Tritt ein Schaden ein, sollten Sie ihn möglichst gering halten, den Versicherer schnell informieren, dessen Hinweise beachten und alles gut dokumentieren, damit die Leistungsprüfung reibungslos möglich ist.
Häufige Fragen
Was sind Obliegenheiten in der Elementarversicherung?
Obliegenheiten sind Pflichten, die zwar nicht eingeklagt oder erzwungen werden können, denen Sie aber im eigenen Interesse nachkommen sollten, wenn Sie Ihre Rechte aus dem Versicherungsvertrag nicht verlieren wollen.
Was muss ich vor Eintritt eines Elementarschadens tun?
Sie müssen von sich aus alle notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen gegen den Eintritt von Elementarschäden treffen. Zur Vermeidung von Überschwemmungsschäden gehört, wasserführende Anlagen auf dem Versicherungsgrundstück freizuhalten, Rückstausicherungen funktionsbereit zu halten und Öltankanlagen fachmännisch gegen das Aufschwimmen zu sichern.
Was muss ich nach einem Schaden beachten?
Sie müssen den Schaden nach Möglichkeit vermeiden bzw. mindern, den Versicherer unverzüglich informieren und dessen Weisungen befolgen, soweit das zumutbar ist. Zudem müssen Sie das Schadenbild bis zur Freigabe unverändert lassen oder – wenn nötig – nachvollziehbar dokumentieren.
Muss ich einen Diebstahl bei der Polizei melden?
Ja. Schäden durch strafbare Handlungen gegen das Eigentum müssen Sie unverzüglich bei der Polizei anzeigen. Außerdem müssen Sie ein Verzeichnis der abhandengekommenen Sachen anfertigen und dieses unverzüglich dem Versicherer und der Polizei zukommen lassen.
Gelten die Obliegenheiten auch für andere Personen?
Ja. Steht nicht Ihnen, sondern einer anderen Person das Recht auf Leistungen aus dem Versicherungsvertrag zu, so hat diese Person die aufgeführten Obliegenheiten ebenfalls zu erfüllen, soweit es ihr nach den tatsächlichen und rechtlichen Umständen möglich ist.