In der Elementarversicherung der Andsafe Versicherung läuft der Vertrag für den im Versicherungsschein genannten Zeitraum und verlängert sich bei mindestens einjähriger Dauer automatisch um jeweils ein Jahr. Hier lesen Sie, wie und bis wann Sie kündigen können und wann der Vertrag bei Wegfall versicherter Interessen oder im Todesfall endet.
1. Vertragsdauer und Kündigungsrecht
Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein genannten Zeitraum geschlossen.
- Sie können ihn täglich im Kundenportal oder in Textform (z. B. per E-Mail) kündigen.
- Die Kündigung wird am gewünschten Kündigungstag um 24 Uhr wirksam.
2. Automatische Vertragsverlängerung
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn weder uns noch Ihnen eine Kündigung des Vertrages zugegangen ist.
Um die automatische Vertragsverlängerung zu verhindern, gelten folgende Fristen:
- Als Versicherungsnehmer:in müssen Sie spätestens einen Monat vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres kündigen.
- Wir als Versicherer müssen spätestens drei Monate vor dem Ablauf des Versicherungsjahres kündigen.
3. Vertragsende bei Wegfall versicherter Interessen
Fällt ein versichertes Interesse nach dem Beginn der Versicherung vollständig und dauerhaft weg, endet der Vertrag bezüglich dieses Interesses zu dem Zeitpunkt, zu dem wir vom Wegfall des Interesses erfahren.
Im Falle Ihres Todes endet das Vertragsverhältnis in dem Zeitpunkt, in dem wir von der vollständigen und dauerhaften Haushaltsauflösung erfahren, spätestens jedoch sechs Monate nach Ihrem Tod.
Etwas anderes gilt dann, wenn bis zu diesem Zeitpunkt ein Erbe Ihre Wohnung in derselben Weise nutzt wie Sie.
Was bedeutet das konkret?
Ihr Vertrag läuft zunächst für die im Versicherungsschein festgelegte Zeit. Läuft er über mindestens ein Jahr, verlängert er sich am Ende automatisch um ein weiteres Jahr, sofern niemand rechtzeitig kündigt. Für Sie gilt dabei eine kürzere Kündigungsfrist als für den Versicherer. Endet Ihr Interesse an der Versicherung endgültig – etwa durch Wegfall des versicherten Interesses oder im Todesfall – endet auch der Vertrag zu den genannten Zeitpunkten, es sei denn, ein Erbe nutzt Ihre Wohnung in gleicher Weise weiter.
Häufige Fragen
Wie kann ich meine Elementarversicherung kündigen?
Sie können den Vertrag täglich im Kundenportal oder in Textform, zum Beispiel per E-Mail, kündigen. Die Kündigung wird am gewünschten Kündigungstag um 24 Uhr wirksam.
Verlängert sich mein Vertrag automatisch?
Ja. Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn weder dem Versicherer noch Ihnen eine Kündigung zugegangen ist.
Bis wann muss ich kündigen, um die Verlängerung zu verhindern?
Als Versicherungsnehmer:in müssen Sie spätestens einen Monat vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres kündigen. Der Versicherer muss spätestens drei Monate vor dem Ablauf des Versicherungsjahres kündigen.
Was passiert mit dem Vertrag im Todesfall?
Im Todesfall endet das Vertragsverhältnis, sobald der Versicherer von der vollständigen und dauerhaften Haushaltsauflösung erfährt, spätestens jedoch sechs Monate nach Ihrem Tod. Etwas anderes gilt, wenn bis zu diesem Zeitpunkt ein Erbe Ihre Wohnung in derselben Weise nutzt wie Sie.
Was gilt bei Wegfall eines versicherten Interesses?
Fällt ein versichertes Interesse nach dem Beginn der Versicherung vollständig und dauerhaft weg, endet der Vertrag bezüglich dieses Interesses zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Interesses erfährt.