Bei der Elementarversicherung der Andsafe Versicherung gilt: Scheitert der Einzug fälliger Beiträge per SEPA-Lastschrift aus einem Grund, der bei Ihnen liegt, darf der Versicherer künftig Zahlung außerhalb des Lastschriftverfahrens verlangen und die von den Geldinstituten erhobenen Bearbeitungsgebühren in Rechnung stellen.
Können wir die fälligen Beiträge nicht zu den vereinbarten Terminen per SEPA-Lastschriftverfahren vom angegebenen Konto einziehen und liegt der Grund dafür bei Ihnen, so sind wir berechtigt, künftig Zahlung außerhalb des SEPA-Lastschriftverfahrens zu verlangen.
Ein von Ihnen zu vertretender Grund liegt z. B. vor, wenn:
- das Konto nicht ausreichend gedeckt ist,
- Sie der Abbuchung widersprechen.
Die durch Geldinstitute erhobenen Bearbeitungsgebühren für nicht eingelöste Abbuchungen können wir Ihnen in Rechnung stellen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn eine fällige Zahlung per Lastschrift scheitert und die Ursache in Ihrem Verantwortungsbereich liegt, kann der Versicherer künftig eine andere Zahlungsweise verlangen. Zusätzlich können Ihnen die Gebühren weitergegeben werden, die Banken für nicht eingelöste Abbuchungen erheben. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn eine Lastschrift nicht eingezogen werden kann?
Können die fälligen Beiträge nicht zu den vereinbarten Terminen per SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen werden und liegt der Grund bei Ihnen, ist der Versicherer berechtigt, künftig Zahlung außerhalb des SEPA-Lastschriftverfahrens zu verlangen.
Wann liegt ein von mir zu vertretender Grund vor?
Ein von Ihnen zu vertretender Grund liegt zum Beispiel vor, wenn das Konto nicht ausreichend gedeckt ist oder wenn Sie der Abbuchung widersprechen.
Muss ich Bearbeitungsgebühren für nicht eingelöste Abbuchungen zahlen?
Die durch Geldinstitute erhobenen Bearbeitungsgebühren für nicht eingelöste Abbuchungen kann der Versicherer Ihnen in Rechnung stellen.