In der Elementarversicherung der Andsafe Versicherung entsteht der Anspruch auf den ersten Beitrag mit dem vereinbarten Versicherungsbeginn, frühestens mit Zugang des Versicherungsscheins. Wer innerhalb von zwei Wochen zahlt, sichert sich den Schutz wie vereinbart – bei verspäteter Zahlung gelten besondere Regeln.
Der Anspruch auf den ersten Beitrag entsteht mit dem vereinbarten Beginn der Versicherung, frühestens jedoch mit dem Zugang des Versicherungsscheins.
Rechtzeitige Zahlung:
Sie zahlen den Beitrag rechtzeitig, wenn Sie ihn innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins überweisen bzw. der Beitrag bis zu diesem Zeitpunkt vom angegebenen Konto abgebucht werden kann und Sie der Abbuchung nicht widersprechen.
Folgen bei verspäteter oder ausbleibender Zahlung:
- Zahlen Sie den ersten Beitrag nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins, beginnt der Versicherungsschutz erst mit dem Datum Ihrer Zahlung.
- Können Sie allerdings nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung bzw. verspätete Zahlung nicht zu vertreten haben, beginnt der Versicherungsschutz wie vereinbart.
- Zahlen Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig, sind wir berechtigt, vom Versicherungsvertrag zurückzutreten.
- Dieses Recht haben wir nicht, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung bzw. verspätete Zahlung nicht zu vertreten haben.
Was bedeutet das konkret?
Der erste Beitrag Ihrer Elementarversicherung sollte innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins beim Versicherer eingehen. Geschieht das, greift Ihr Schutz zum vereinbarten Termin. Zahlen Sie später, verschiebt sich der Beginn des Schutzes in der Regel auf den Zahlungstag – es sei denn, Sie können nachweisen, dass Sie die Verzögerung nicht selbst verschuldet haben.
Häufige Fragen
Wann entsteht der Anspruch auf den ersten Beitrag?
Der Anspruch auf den ersten Beitrag entsteht mit dem vereinbarten Beginn der Versicherung, frühestens jedoch mit dem Zugang des Versicherungsscheins.
Wann gilt der erste Beitrag als rechtzeitig gezahlt?
Der Beitrag ist rechtzeitig gezahlt, wenn Sie ihn innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins überweisen bzw. der Beitrag bis zu diesem Zeitpunkt vom angegebenen Konto abgebucht werden kann und Sie der Abbuchung nicht widersprechen.
Was passiert, wenn ich den ersten Beitrag zu spät zahle?
Zahlen Sie den ersten Beitrag nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins, beginnt der Versicherungsschutz erst mit dem Datum Ihrer Zahlung. Können Sie nachweisen, dass Sie die verspätete Zahlung nicht zu vertreten haben, beginnt der Versicherungsschutz wie vereinbart.
Kann der Versicherer bei nicht rechtzeitiger Zahlung zurücktreten?
Ja. Zahlen Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig, ist der Versicherer berechtigt, vom Versicherungsvertrag zurückzutreten. Dieses Recht besteht nicht, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung bzw. verspätete Zahlung nicht zu vertreten haben.