Bei der Andsafe Elementarversicherung zahlen Sie Ihre Beiträge je nach Vereinbarung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich im Voraus – die Versicherungsperiode entspricht dabei stets der gewählten Zahlungsperiode. Zudem erfahren Sie, wann eine Umstellung auf jährliche Zahlung möglich ist.
1. Zahlungs- und Versicherungsperiode
Je nach Vereinbarung zahlen Sie uns die Beiträge jeweils im Voraus für einen der folgenden Zeiträume (Zahlungsperiode):
- einen Monat
- ein Vierteljahr
- ein halbes Jahr
- ein ganzes Jahr
Die Versicherungsperiode entspricht der vereinbarten Zahlungsperiode.
2. Umstellung der Zahlungsperiode
Haben wir vereinbart, dass Sie die Beiträge jeweils für einen Monat, ein Vierteljahr oder ein halbes Jahr zahlen, und geraten Sie mit der Zahlung eines Beitrags in Verzug, sind wir berechtigt, die Beiträge künftig jeweils für ein ganzes Jahr von Ihnen zu verlangen.
Was bedeutet das konkret?
Sie können selbst festlegen, in welchem Rhythmus Sie Ihre Beiträge zahlen – zur Auswahl stehen monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich. Der gewählte Rhythmus gilt jeweils im Voraus und bestimmt zugleich die Versicherungsperiode. Wenn Sie einen kürzeren Zahlungsrhythmus vereinbart haben und einen Beitrag nicht rechtzeitig zahlen, darf der Versicherer künftig eine jährliche Zahlung verlangen.
Häufige Fragen
In welchen Abständen kann ich meine Beiträge zahlen?
Je nach Vereinbarung zahlen Sie die Beiträge jeweils im Voraus für einen Monat, ein Vierteljahr, ein halbes Jahr oder ein ganzes Jahr.
Wie lang ist die Versicherungsperiode?
Die Versicherungsperiode entspricht der vereinbarten Zahlungsperiode.
Was passiert, wenn ich mit einem Beitrag in Verzug gerate?
Haben Sie eine monatliche, vierteljährliche oder halbjährliche Zahlung vereinbart und geraten mit der Zahlung eines Beitrags in Verzug, ist der Versicherer berechtigt, die Beiträge künftig jeweils für ein ganzes Jahr von Ihnen zu verlangen.
Muss ich die Beiträge im Voraus zahlen?
Ja, die Beiträge werden jeweils im Voraus für die vereinbarte Zahlungsperiode gezahlt.