Bei der Andsafe Elementarversicherung besteht ein Kündigungsrecht, wenn eine Änderung der Versicherungssumme zu einer Beitragserhöhung führt. Erfahren Sie, bis wann die Mitteilung des Versicherers zugehen muss, welche Kündigungsfristen gelten und warum eine höhere Versicherungssteuer kein Kündigungsrecht auslöst.
Kündigungsrecht bei Beitragserhöhung durch Änderung der Versicherungssumme:
Führt eine Änderung der Versicherungssumme zu einer Beitragserhöhung, können Sie den Versicherungsvertrag nach Zugang unserer Mitteilung kündigen:
- mit sofortiger Wirkung oder
- zu dem Zeitpunkt, in dem die Beitragserhöhung wirksam werden soll.
Auf das Kündigungsrecht müssen wir Sie in der Mitteilung hinweisen.
Frist für die Mitteilung:
Die Mitteilung muss Ihnen spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden der Beitragserhöhung zugehen.
Eine Erhöhung der Versicherungssteuer begründet kein Kündigungsrecht.
Unabhängig von diesem Kündigungsrecht haben Sie ein Kündigungsrecht.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Ihr Beitrag steigt, weil sich die Versicherungssumme ändert, dürfen Sie Ihren Vertrag kündigen. Der Versicherer muss Sie darüber rechtzeitig informieren und Sie auf dieses Recht hinweisen. Steigt der Beitrag hingegen nur wegen einer höheren Versicherungssteuer, entsteht dadurch kein besonderes Kündigungsrecht.
Häufige Fragen
Wann darf ich nach einer Beitragserhöhung kündigen?
Wenn eine Änderung der Versicherungssumme zu einer Beitragserhöhung führt, können Sie den Vertrag nach Zugang der Mitteilung kündigen – mit sofortiger Wirkung oder zu dem Zeitpunkt, in dem die Beitragserhöhung wirksam werden soll.
Bis wann muss die Mitteilung über die Beitragserhöhung bei mir eingehen?
Die Mitteilung muss Ihnen spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden der Beitragserhöhung zugehen.
Begründet eine Erhöhung der Versicherungssteuer ein Kündigungsrecht?
Nein. Eine Erhöhung der Versicherungssteuer begründet kein Kündigungsrecht.
Muss der Versicherer mich auf das Kündigungsrecht hinweisen?
Ja. Auf das Kündigungsrecht muss der Versicherer Sie in der Mitteilung hinweisen.