Trennen sich Partner:innen, regelt die Andsafe Versicherung in der Elementarversicherung, welche Wohnungen weiterhin geschützt sind, wenn eine oder beide Personen ausziehen. Ob allein oder gemeinsam als Versicherungsnehmer:in – die bisherige und die neue Wohnung bleiben für eine Übergangszeit versichert, längstens bis zwei Monate nach der auf den Auszug folgenden Beitragsfälligkeit.
1. Ehepaare und andere Partnerschaften
Die folgenden Punkte gelten sowohl für Ehepaare als auch für eheähnliche Lebensgemeinschaften und Lebenspartnerschaften, sofern beide Partner:innen am Versicherungsort gemeldet sind.
2. Wenn Sie allein Versicherungsnehmer:in sind und aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen
Ziehen Sie aus der gemeinsamen Wohnung aus und bleibt Ihr:e Partner:in dort zurück, sind beide Wohnungen versichert:
- die bisherige Wohnung
- Ihre neue Wohnung
Das gilt so lange, bis der Versicherungsvertrag geändert wird, längstens jedoch bis zum Ablauf von zwei Monaten nach der auf den Auszug folgenden Beitragsfälligkeit. Danach besteht Versicherungsschutz nur noch in Ihrer neuen Wohnung.
3. Wenn Sie beide Versicherungsnehmer sind und einer auszieht
Sind Sie als Paar gemeinsam Versicherungsnehmer und zieht einer von Ihnen aus der gemeinsamen Wohnung aus, sind ebenfalls beide Wohnungen versichert:
- die bisherige Wohnung
- die neue Wohnung der ausziehenden Person
Das gilt so lange, bis der Versicherungsvertrag geändert wird, längstens jedoch bis zum Ablauf von zwei Monaten nach der auf den Auszug folgenden Beitragsfälligkeit. Danach erlischt der Versicherungsschutz für die neue Wohnung.
4. Wenn Sie beide Versicherungsnehmer sind und jeweils in neue Wohnungen ziehen
Sind Sie als Paar gemeinsam Versicherungsnehmer und ziehen Sie beide jeweils in eine neue Wohnung, gelten diese Wohnungen und die bisherige Wohnung als Versicherungsort.
Nach Ablauf der Frist von zwei Monaten nach der auf den Auszug folgenden Beitragsfälligkeit erlischt der Versicherungsschutz für beide neuen Wohnungen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn sich Partner:innen trennen und eine oder beide Personen ausziehen, sind während einer Übergangszeit sowohl die bisherige als auch die neue Wohnung geschützt. Diese Übergangszeit endet spätestens zwei Monate nach der Beitragsfälligkeit, die auf den Auszug folgt. Wer nach dieser Frist noch versichert bleibt, hängt davon ab, ob Sie allein oder gemeinsam Versicherungsnehmer sind und wer wohin zieht.
Häufige Fragen
Für welche Partnerschaften gelten diese Regelungen?
Sie gelten für Ehepaare sowie für eheähnliche Lebensgemeinschaften und Lebenspartnerschaften, sofern beide Partner:innen am Versicherungsort gemeldet sind.
Wie lange sind bei einem Auszug beide Wohnungen versichert?
Beide Wohnungen sind so lange versichert, bis der Versicherungsvertrag geändert wird, längstens jedoch bis zum Ablauf von zwei Monaten nach der auf den Auszug folgenden Beitragsfälligkeit.
Ich bin allein Versicherungsnehmer:in und ziehe aus – was passiert nach der Frist?
Nach Ablauf der Frist besteht Versicherungsschutz nur noch in Ihrer neuen Wohnung.
Wir sind beide Versicherungsnehmer und einer zieht aus – was gilt danach?
Während der Frist sind die bisherige Wohnung und die neue Wohnung der ausziehenden Person versichert. Nach Ablauf der Frist erlischt der Versicherungsschutz für die neue Wohnung.
Was gilt, wenn beide Versicherungsnehmer in jeweils neue Wohnungen ziehen?
Dann gelten diese neuen Wohnungen und die bisherige Wohnung als Versicherungsort. Nach Ablauf der Frist von zwei Monaten nach der auf den Auszug folgenden Beitragsfälligkeit erlischt der Versicherungsschutz für beide neuen Wohnungen.