Bei einem Umzug verlangt die Andsafe Versicherung in der Elementarversicherung, dass Sie den Wohnungswechsel spätestens zu Umzugsbeginn in Textform melden und die neue Wohnfläche in Quadratmetern angeben. So vermeiden Sie eine Unterversicherung und behalten Ihren Schutz auch nach dem Umzug.
Einen Wohnungswechsel müssen Sie mitteilen:
- Melden Sie den Wohnungswechsel spätestens bei Umzugsbeginn in Textform (z. B. per E-Mail).
- Geben Sie dabei die neue Wohnfläche in Quadratmetern an.
Besondere Sicherungen:
Waren für die bisherige Wohnung besondere Sicherungen vereinbart, ist uns außerdem mitzuteilen, ob auch in der neuen Wohnung entsprechende Sicherungen vorhanden sind.
Hinweis zur Unterversicherung:
Verändert sich nach dem Wohnungswechsel die Wohnfläche oder der Wert des Hausrats, kann das zu einer Unterversicherung führen, wenn der Versicherungsschutz nicht angepasst wird.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie umziehen, informieren Sie die Andsafe Versicherung rechtzeitig schriftlich über Ihre neue Wohnung und deren Größe. Falls Sie zuvor besondere Sicherungen vereinbart hatten, sagen Sie auch, ob es diese in der neuen Wohnung gibt. Ändert sich die Wohnfläche oder der Wert Ihres Hausrats, sollten Sie Ihren Versicherungsschutz anpassen, damit Sie im Schadenfall nicht unterversichert sind.
Häufige Fragen
Bis wann muss ich einen Wohnungswechsel mitteilen?
Sie müssen den Wohnungswechsel spätestens bei Umzugsbeginn in Textform (z. B. per E-Mail) mitteilen.
Welche Angaben sind bei der Mitteilung erforderlich?
Anzugeben ist die neue Wohnfläche in Quadratmetern.
Was gilt, wenn für die bisherige Wohnung besondere Sicherungen vereinbart waren?
In diesem Fall ist mitzuteilen, ob auch in der neuen Wohnung entsprechende Sicherungen vorhanden sind.
Warum kann ein Wohnungswechsel zu einer Unterversicherung führen?
Verändert sich nach dem Wohnungswechsel die Wohnfläche oder der Wert des Hausrats, kann das zu einer Unterversicherung führen, wenn der Versicherungsschutz nicht angepasst wird.