Bei der Elementarversicherung der Andsafe Versicherung zieht Ihr Versicherungsschutz beim Wohnungswechsel automatisch mit um. Während des Umzugs sind beide Wohnungen abgesichert – hier erfahren Sie, welche Fristen für den Übergang des Schutzes und für eine mögliche Kündigung gelten.
Ziehen Sie um, geht der Versicherungsschutz auf die neue Wohnung über.
Versicherungsschutz während des Wohnungswechsels:
- Während des Wohnungswechsels besteht in beiden Wohnungen Versicherungsschutz.
- Der Versicherungsschutz in der bisherigen Wohnung erlischt spätestens zwei Monate nach Umzugsbeginn.
- Der Umzug beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem erstmals versicherte Sachen dauerhaft in die neue Wohnung gebracht werden.
Kündigung beim Wohnungswechsel:
- Der Wechsel der versicherten Wohnung berechtigt Sie und uns zur Kündigung dieses Versicherungsschutzes.
- Die Kündigung hat spätestens einen Monat nach Zugang der Mitteilung über den Wohnungswechsel zu erfolgen.
- Sie wird einen Monat nach Zugang wirksam.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie in eine neue Wohnung ziehen, müssen Sie sich um Ihren Schutz keine Sorgen machen: Er zieht mit um. In der Übergangszeit sind beide Wohnungen abgesichert, sodass Sie während des Umzugs nicht ohne Schutz dastehen. Sowohl Sie als auch der Versicherer haben zudem die Möglichkeit, den Vertrag anlässlich des Wohnungswechsels zu kündigen – jeweils innerhalb der genannten Fristen.
Häufige Fragen
Geht mein Versicherungsschutz bei einem Umzug automatisch mit?
Ja. Ziehen Sie um, geht der Versicherungsschutz auf die neue Wohnung über.
Bin ich während des Umzugs in beiden Wohnungen versichert?
Ja. Während des Wohnungswechsels besteht in beiden Wohnungen Versicherungsschutz. In der bisherigen Wohnung erlischt der Schutz spätestens zwei Monate nach Umzugsbeginn.
Wann beginnt der Umzug im Sinne der Versicherung?
Der Umzug beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem erstmals versicherte Sachen dauerhaft in die neue Wohnung gebracht werden.
Kann der Vertrag wegen des Wohnungswechsels gekündigt werden?
Ja. Der Wechsel der versicherten Wohnung berechtigt Sie und den Versicherer zur Kündigung. Die Kündigung hat spätestens einen Monat nach Zugang der Mitteilung über den Wohnungswechsel zu erfolgen und wird einen Monat nach Zugang wirksam.