Bei der Andsafe Elementarversicherung lässt sich der erweiterte Schutz für Elementarschäden täglich im Kundenportal oder in Textform kündigen – wirksam am gewünschten Tag um 24 Uhr. Auch der Versicherer kann diesen Zusatzschutz kündigen; welche Rechte Sie dann haben, lesen Sie hier.
Kündigung durch Sie:
Sie können den erweiterten Versicherungsschutz für Elementarschäden täglich im Kundenportal oder in Textform (z. B. per E-Mail) kündigen. Die Kündigung wird am gewünschten Tag um 24 Uhr wirksam.
Kündigung durch uns:
Wir können den erweiterten Versicherungsschutz für Elementarschäden unabhängig vom Hauptvertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Ende der laufenden Versicherungsperiode kündigen. Die Kündigung durch uns wird zum Ende der Versicherungsperiode wirksam.
Üben wir das Kündigungsrecht aus, so können Sie die gesamte Hausratversicherung zum gleichen Zeitpunkt kündigen.
Was bedeutet das konkret?
Sie sind bei der Kündigung des Elementarschutzes sehr flexibel: Ein Ende ist tagesgenau über das Kundenportal oder schriftlich möglich, und der gewählte Tag gilt bis 24 Uhr. Kündigt umgekehrt der Versicherer diesen Zusatzschutz, dürfen Sie im Gegenzug Ihre komplette Hausratversicherung zum selben Zeitpunkt beenden.
Häufige Fragen
Wie kann ich den Elementarschutz kündigen?
Sie können den erweiterten Versicherungsschutz für Elementarschäden täglich im Kundenportal oder in Textform (z. B. per E-Mail) kündigen.
Wann wird meine Kündigung wirksam?
Die Kündigung wird am gewünschten Tag um 24 Uhr wirksam.
Kann der Versicherer den Elementarschutz kündigen?
Ja. Der erweiterte Versicherungsschutz für Elementarschäden kann unabhängig vom Hauptvertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Ende der laufenden Versicherungsperiode gekündigt werden. Diese Kündigung wird zum Ende der Versicherungsperiode wirksam.
Welche Rechte habe ich, wenn der Versicherer kündigt?
Übt der Versicherer das Kündigungsrecht aus, können Sie die gesamte Hausratversicherung zum gleichen Zeitpunkt kündigen.