In der Elementarversicherung der Andsafe Versicherung sind bestimmte Schäden vom Versicherungsschutz ausgeschlossen – etwa durch Sturmflut, Ausuferung von Nord- oder Ostsee, Vulkanausbruch, Grundwasser oder Trockenheit. Auch nicht bezugsfertige Gebäude, Laden- und Schaufensterscheiben sowie Sachen außerhalb von Gebäuden sind betroffen, wobei Antennenanlagen und Markisen des Hauptvertrages eine Ausnahme bilden.
Nicht versichert sind Schäden, die durch die folgenden Gefahren entstehen:
- eine Sturmflut;
- durch eine Ausuferung der Nord- oder Ostsee;
- einen Vulkanausbruch;
- Grundwasser, es sei denn, dieses ist infolge von Witterungsniederschlägen oder Ausuferung von oberirdischen Gewässern an die Erdoberfläche gedrungen;
- Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, eine Explosion, eine Implosion oder den Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder seiner Ladung, es sei denn diese Gefahren wurden durch ein versichertes Erdbeben ausgelöst;
- Trockenheit oder Austrocknung.
Mitwirkende Ursachen werden jeweils nur berücksichtigt, wenn sie in der vorstehenden Liste ausdrücklich genannt werden.
Nicht versichert sind außerdem Schäden:
- an Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind. Das gilt auch für die in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen befindlichen Sachen.
- an Laden- und Schaufensterscheiben.
Des Weiteren besteht kein Versicherungsschutz für Sachen, die sich außerhalb von Gebäuden befinden. Ausgenommen hiervon sind Antennenanlagen und Markisen des Hauptvertrages.
Was bedeutet das konkret?
Die Elementarversicherung deckt nicht jedes Ereignis ab. Bestimmte Naturgefahren wie Sturmflut, das Über-die-Ufer-Treten von Nord- oder Ostsee, Vulkanausbrüche oder Austrocknung fallen nicht unter den Schutz. Auch Schäden an noch nicht bezugsfertigen Gebäuden, an Laden- und Schaufensterscheiben sowie an Gegenständen im Freien sind grundsätzlich ausgenommen. Eine Ausnahme bilden lediglich Antennenanlagen und Markisen des Hauptvertrages.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch eine Sturmflut versichert?
Nein. Schäden, die durch eine Sturmflut entstehen, sind in der Elementarversicherung nicht versichert.
Wann sind Schäden durch Grundwasser versichert?
Grundwasser-Schäden sind grundsätzlich nicht versichert – es sei denn, das Grundwasser ist infolge von Witterungsniederschlägen oder Ausuferung von oberirdischen Gewässern an die Erdoberfläche gedrungen.
Sind Sachen außerhalb von Gebäuden mitversichert?
Für Sachen, die sich außerhalb von Gebäuden befinden, besteht grundsätzlich kein Versicherungsschutz. Ausgenommen hiervon sind Antennenanlagen und Markisen des Hauptvertrages.
Gilt der Schutz auch für nicht bezugsfertige Gebäude?
Nein. Schäden an Gebäuden oder Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind, sind nicht versichert. Das gilt auch für die darin befindlichen Sachen.
Werden mitwirkende Ursachen berücksichtigt?
Mitwirkende Ursachen werden jeweils nur berücksichtigt, wenn sie in der Liste der nicht versicherten Gefahren ausdrücklich genannt werden.