In der Andsafe Elementarversicherung greift der Schutz für Elementarschäden erst nach einer Wartezeit von 14 Tagen ab Antragstellung. Wer nahtlos aus einer gleichwertigen Vorversicherung wechselt, kann diese Frist jedoch ganz vermeiden – hier erfahren Sie, wann die Wartezeit entfällt.
Für Elementarschäden besteht Versicherungsschutz erst nach Ablauf von 14 Tagen nach Antragstellung (Wartezeit).
Die Wartezeit entfällt, sofern das Risiko im selben Umfang bereits versichert war und im unmittelbaren Anschluss an die Vorversicherung übernommen wurde.
Was bedeutet das konkret?
In der Regel müssen Sie nach dem Antrag zunächst 14 Tage warten, bevor Sie für Elementarschäden abgesichert sind. Bestand für dasselbe Risiko jedoch bereits im gleichen Umfang eine Versicherung und geht der neue Vertrag lückenlos daraus hervor, dann gilt der Schutz ohne diese Wartefrist.
Häufige Fragen
Wie lange dauert die Wartezeit für Elementarschäden?
Versicherungsschutz für Elementarschäden besteht erst nach Ablauf von 14 Tagen nach Antragstellung.
Ab wann läuft die Wartezeit?
Die Wartezeit von 14 Tagen beginnt mit der Antragstellung.
Kann die Wartezeit entfallen?
Ja. Die Wartezeit entfällt, sofern das Risiko im selben Umfang bereits versichert war und im unmittelbaren Anschluss an die Vorversicherung übernommen wurde.
Was gilt bei einem Wechsel von einer bestehenden Versicherung?
Wurde das Risiko im selben Umfang bereits versichert und der Schutz im unmittelbaren Anschluss an die Vorversicherung übernommen, entfällt die Wartezeit.