In der Elementarversicherung der Andsafe Versicherung gilt ein Erdbeben als naturbedingte Erschütterung des Erdbodens durch geophysikalische Vorgänge im Erdinneren. Erfahren Sie, wann ein Erdbeben als nachgewiesen gilt und welche Sachverhalte Sie dafür belegen müssen.
Ein Erdbeben ist eine naturbedingte Erschütterung des Erdbodens, die durch geophysikalische Vorgänge im Erdinneren ausgelöst wird.
Das Vorliegen eines Erdbebens wird unterstellt, wenn Sie einen der folgenden Sachverhalte nachweisen:
- Die naturbedingte Erschütterung des Erdbodens hat in der Umgebung des Versicherungsortes Schäden an Gebäuden angerichtet, die sich im einwandfreien Zustand befanden, oder an ebenso widerstandsfähigen anderen Sachen.
- Der Schaden kann wegen des einwandfreien Zustands der versicherten Sachen nur durch ein Erdbeben entstanden sein.
Was bedeutet das konkret?
Ein Erdbeben ist ein Erschüttern des Erdbodens, das aus natürlichen Vorgängen tief im Inneren der Erde entsteht. Damit es als Erdbeben anerkannt wird, genügt einer von zwei Nachweisen: Entweder sind in der Nähe des Versicherungsortes Gebäude oder ähnlich stabile Sachen, die vorher intakt waren, beschädigt worden – oder der Schaden lässt sich beim einwandfreien Zustand der versicherten Sachen nur durch ein Erdbeben erklären.
Häufige Fragen
Was gilt als Erdbeben in der Elementarversicherung?
Ein Erdbeben ist eine naturbedingte Erschütterung des Erdbodens, die durch geophysikalische Vorgänge im Erdinneren ausgelöst wird.
Wann wird das Vorliegen eines Erdbebens unterstellt?
Das Vorliegen eines Erdbebens wird unterstellt, wenn Sie einen von zwei Sachverhalten nachweisen: entweder Schäden an intakten Gebäuden oder ebenso widerstandsfähigen Sachen in der Umgebung des Versicherungsortes, oder dass der Schaden wegen des einwandfreien Zustands der versicherten Sachen nur durch ein Erdbeben entstehen konnte.
Reicht ein einzelner Nachweis aus?
Ja. Es genügt, wenn Sie einen der beiden genannten Sachverhalte nachweisen.
Welche Sachen müssen sich in einwandfreiem Zustand befinden?
Der Nachweis stützt sich auf Gebäude, die sich im einwandfreien Zustand befanden, oder ebenso widerstandsfähige andere Sachen sowie auf den einwandfreien Zustand der versicherten Sachen.