Wann in der Elementarversicherung der Andsafe Versicherung eine Überschwemmung vorliegt, hängt davon ab, dass Grund und Boden des Versicherungsgrundstücks mit erheblichen Mengen an Oberflächenwasser überflutet werden – etwa durch ausufernde Gewässer, Witterungsniederschläge oder daraus folgend austretendes Grundwasser.
Eine Überschwemmung liegt vor, wenn:
Grund und Boden des Versicherungsgrundstücks mit erheblichen Mengen an Oberflächenwasser überflutet werden und dies zurückzuführen ist auf:
- eine Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern,
- Witterungsniederschläge oder
- einen jeweils daraus folgenden Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche.
Was bedeutet das konkret?
Von einer Überschwemmung wird gesprochen, wenn das Grundstück tatsächlich mit größeren Mengen Wasser an der Oberfläche überflutet wird. Ursache dafür kann sein, dass ein See oder Fluss über die Ufer tritt, dass es stark regnet oder schneit, oder dass infolge dieser Ereignisse Grundwasser an die Erdoberfläche gelangt.
Häufige Fragen
Wann spricht die Andsafe von einer Überschwemmung?
Eine Überschwemmung liegt vor, wenn Grund und Boden des Versicherungsgrundstücks mit erheblichen Mengen an Oberflächenwasser überflutet werden.
Welche Ursachen einer Überschwemmung sind genannt?
Als Ursachen gelten die Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern, Witterungsniederschläge oder ein jeweils daraus folgender Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche.
Zählt ausgetretenes Grundwasser als Überschwemmung?
Ja, sofern der Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche jeweils aus einer Ausuferung von Gewässern oder aus Witterungsniederschlägen folgt.
Reicht schon eine geringe Wassermenge aus?
Nein, das Versicherungsgrundstück muss mit erheblichen Mengen an Oberflächenwasser überflutet werden.