In der Fahrradversicherung der Andsafe Versicherung gilt, folgendes:
Wir sind als Versicherer berechtigt, den mit Ihnen vereinbarten Beitrag für die Fahrradversicherung der Schaden- und Kostenentwicklung anzupassen. Dabei berücksichtigen wir, wie sich das Verhältnis der Leistungen (Versicherungsschutz) und Beiträge verändert hat.
Dies ermitteln wir nach anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik.
Ergibt sich aus den ermittelten Anpassungen eine Erhöhung des Beitrags, wird diese mit dem Beginn der nächsten Versicherungsperiode wirksam.
Dabei sind wir verpflichtet, Sie spätestens einen Monat vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens in Textform über die Anpassung zu informieren. Sie haben nach Erhalt der Informationen dann einen Monat Zeit, den vorliegenden Versicherungsvertrag zu kündigen.
Optional können Sie auch die Umstellung des Vertrages beantragen (z.B. Herausnahme eines Bausteins).