In der Fahrradversicherung der Andsafe Versicherung gilt folgendes:
Verletzen Sie eine Obliegenheit vorsätzlich, so sind wir nicht zur Leistung verpflichtet.
Bei grob fahrlässiger Verletzung einer Obliegenheit sind wir berechtigt, unsere Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere Ihres Verschuldens entspricht. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit müssen Sie beweisen.
Verletzten Sie eine Obliegenhei , so dürfen wir gemäß § 28 VVG den Vertrag kündigen.
Die Kündigung wird wirksam, sobald Sie sie erhalten.