In der Fahrradversicherung der Andsafe Versicherung gilt, folgendes:
1. Anzeige- und Meldepflichten
Sie müssen uns jeden Schaden, den wir regulieren sollen, unverzüglich mitteilen.
Schäden durch strafbare Handlungen sowie Schäden, die durch einen Brand oder eine Explosion entstanden sind, sind außerdem unverzüglich (innerhalb von 24 Stunden) der nächsten zuständigen oder erreichbaren Polizeidienststelle anzuzeigen. Geben Sie andsafe dabei als Versicherer im Schadenprotokoll an.
Schäden an einem Fahrrad, das Sie zum Transport aufgegeben haben, müssen Sie unverzüglich dem Beförderungsunternehmen melden. Entsprechende Bescheinigungen sind uns vorzulegen.
2. Einzureichende Unterlagen
Sofern wir Sie dazu auffordern, müssen Sie nach einem Versicherungsfall die Anschaffungsbelege des Fahrrades im Original und die vom Schadenfall betroffenen Teile sowie die Originalrechnung für das neu erworbene Fahrrad in gleicher Art und Güte einreichen.
Bei Reparaturen ist die Rechnung der Fahrradwerkstatt einzureichen. Sie muss Angaben zum versicherten Fahrrad enthalten, z.B. Marke, Typ und/oder Rahmennummer. Bei Elektronikschäden ist uns ein gesonderter Nachweis über die Ursache des Schadens vorzulegen.
3. Genehmigung von Reparaturkosten
Übersteigen die Reparaturkosten voraussichtlich den Betrag von 500 Euro, müssen Sie uns einen Kostenvoranschlag für die Reparatur zur Genehmigung vorlegen. Das beschädigte Fahrrad bzw. die beschädigten Teile sind bis zu einer Reparaturfreigabe durch uns aufzubewahren.
4. Auskunftspflicht
Sie müssen uns auf Verlangen jede Auskunft in Textform (z.B. E-Mail, Brief) erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalls oder des Umfangs unserer Leistungspflicht erforderlich ist. Zudem müssen Sie uns gestatten, die Ursache und Höhe des Schadens sowie den Umfang der Entschädigungspflicht zu untersuchen.
5. Schadenminderungspflicht
Sie müssen dafür sorgen, dass keine unnötigen Kosten entstehen. Das bedeutet auch, dass Sie mit einer schadenbedingten Reparatur keine Leistungen beauftragen, die im Rahmen einer Wartung durchzuführen sind. Bestehen Ihrerseits Zweifel an der Angemessenheit von Aufwendungen oder Maßnahmen und besteht kein akuter Handlungsbedarf, kontaktieren Sie uns bitte, damit wir hier eine Entscheidung über die Kostenübernahme treffen können.