In der Fahrradversicherung der Andsafe Versicherung gilt folgendes:
1. Sicherung des Fahrrads mit einem Schloss
Sie müssen das Fahrrad stets zum Schutz gegen Diebstahl mit einem Schloss abschließen, wenn es nicht genutzt wird. Das gilt auch, wenn die Nutzung nur kurzfristig unterbrochen wird (z.B. für Pausen, Einkäufe). Gleiches gilt, wenn Sie das Fahrrad in einem Raum abstellen, der von mehreren Personen genutzt wird. Stellen Sie das Fahrrad dagegen in einem Gebäude oder Raum ab, den Sie ausschließlich selbst nutzen, ist ein gesonderter Schutz durch ein Schloss nicht erforderlich.
2. Pflege des Fahrrads
Sie müssen das Fahrrad jederzeit in einem ordnungsgemäßen Zustand halten. Dafür sind die Vorgaben des Herstellers zu beachten. Ein Nachweiß ist über geeignete Belege zu führen.
3. Codierung des Fahrrads
Wenn das versicherte Fahrrad keine Rahmennummer hat, müssen Sie es bei der Polizei, beim Fachhändler oder beim Allgemeinen Deutschen Fahrrad Club e. V. (ADFC) codieren lassen.
Ein entsprechender Nachweis ist uns auf Verlangen vorzulegen.