In der Fahrradversicherung der Andsafe Versicherung gilt, folgendes:
Wird Ihr abhandengekommenes Fahrrad wiederaufgefunden, so müssen Sie uns dies unverzüglich in Textform (z.B. E-Mail, Brief) mitteilen.
Gelangt das Fahrrad wieder in Ihren Besitz, nachdem Sie von uns eine Entschädigung erhalten haben, so müssen Sie diese zurückzahlen oder uns das Fahrrad zur Verfügung stellen.
Welche Alternative Sie wählen, ist uns innerhalb eines Monats mitzuteilen, nachdem wir Sie schriftlich dazu aufgefordert haben. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist geht das Wahlrecht auf uns über.
Wir behalten uns vor, ausgetauschte Teile vom Fachhändler einzufordern und zu übernehmen.