In der Fahrradversicherung der Andsafe Versicherung gilt, folgendes:
Die Ansprüche aus diesem Versicherungsvertrag verjähren abweichend von den gesetzlichen Vorschriften nach drei Jahren.
Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem
- der Anspruch entstanden ist und
- der Gläubiger von der Person des Schuldners und den Umständen erfahren hat, die den Anspruch begründen. Alternativ genügt es, wenn der Gläubiger zwar nicht davon erfahren hat, dieses Nichterfahren aber grob fahrlässig war.
Haben Sie einen Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei uns angemeldet, zählt bei der Fristberechnung der Zeitraum nicht mit, der zwischen der Anmeldung des Anspruchs und dem Zeitpunkt liegt, in dem Sie unsere Entscheidung in Textform (z.B. E-Mail, Brief) erhalten.