In der Fahrradversicherung der Andsafe Versicherung gilt, folgendes:
1. Vertragsdauer
Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein genannten Zeitraum geschlossen.
Sie können Ihren Versicherungsvertrag täglich kündigen. Die Kündigung wird amgewünschten Kündigungstag um 24:00 Uhr wirksam. Die Kündigung ist im Kundenportal oder per Textform (z.B. E-Mail, Brief) möglich.
2. Automatische Vertragsverlängerung
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn weder uns noch Ihnen eine Kündigung des Vertrages zugegangen ist. Um die automatische Vertragsverlängerung zu verhindern, müssen Sie als Versicherungsnehmer spätestens einen Monat vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres kündigen, wir als Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des Versicherungsjahres.
3. Vertragsende bei Wegfall versicherter Interessen
Wenn versicherte Interessen nach Vertragsbeginn vollständig und dauerhaft wegfallen, z.B. weil Sie das Fahrrad verkaufen, so erlischt die Versicherung bezüglich dieser Interessen zu dem Zeitpunkt, zu dem wir als Versicherer von dem Wegfall erfahren.
4. Weiterführung des Vertrages nach Diebstahl oder Totalschaden
Nach der Entschädigungsleistung im Falle eines Diebstahls oder Totalschadens läuft der Vertrag mit dem neu erworbenen Fahrrad weiter. Sie müssen uns die erforderlichen Daten des neuen Fahrrades unverzüglich mitteilen. Die Prämie berechnet sich dann nach dem gültigen Tarif für das neue Fahrrad. Unabhängig von dieser Regelung besteht die Möglichkeit der Kündigung des Vertrages.