In der Fahrradversicherung der Andsafe Versicherung, gilt, folgendes:
1. Der Anspruch auf die Folgebeiträge entsteht zu dem jeweils vereinbarten Zeitpunkt der jeweiligen Versicherungsperiode. Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zu dem Zeitpunkt erfolgt, der im Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung angegeben ist.
2. Zahlen Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig, geraten Sie automatisch in Verzug. Das gilt nicht, wenn Sie die verspätete Zahlung nicht zu vertreten haben.
3. Zahlungsaufforderung in Textform mit einer Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen. Steht der Beitrag nach Ablauf dieser Frist immer noch aus, verlieren Sie Ihren Versicherungsschutz. Der Schutz lebt erst dann wieder auf, wenn Sie den rückständigen Beitrag einschließlich der Kosten und Zinsen beglichen haben.
4. Haben Sie Ihren Versicherungsschutz verloren, dürfen wir das Vertragsverhältnis fristlos kündigen. Sofern wir von unserem Kündigungsrecht Gebrauch machen, können Sie die Wirkung der Kündigung rückgängig machen, indem Sie innerhalb eines Monats nach Zugang der Kündigung den angeforderten Betrag einschließlich aller Kosten und Zinsen bezahlen. Der Versicherungsschutz lebt erst mit dieser Zahlung wieder auf.