In der Fahrradversicherung der Andsafe Versicherung gilt, folgendes:
Besserstellungsklausel
1. Versicherungsschutz durch Vorvertrag
In einem Versicherungsfall kann sich herausstellen, dass die Vertragsbedingungen des Vorvertrages für Sie einen umfangreicheren Versicherungsschutz bieten als die Vertragsbedingungen, die im Schadenszeitpunkt gelten. Wir werden den Versicherungsfall dann nach den Vertragsbedingungen des Vorvertrages regulieren, da diese Sie besserstellen. Dies gilt unabhängig davon, ob andsafe der Vorversicherer war oder ein anderer Versicherer.
2. Vorvertrag bei einem anderen Versicherer
Haben Sie den Vorvertrag bei einem anderen Versicherer abgeschlossen, prüfen wir, ob diese Besserstellungsklausel anwendbar ist, wenn Sie uns die entsprechenden Unterlagen zur Verfügung stellen.
Wir berücksichtigen die Vertragsbedingungen des Vorversicherers, wenn die folgenden
Voraussetzungen erfüllt sind:
- Der Vertrag galt unmittelbar vor dem aktuellen Vertrag mit andsafe.
- Sie haben erstmalig Versicherungsschutz bei andsafe beantragt.
- Die Leistungserweiterung des Vorvertrages bezieht sich auf einen bei andsafe versicherten Leistungsbaustein.
In einem Leistungsfall, bei dem Sie sich auf diese Besserstellungsklausel berufen, müssen Sie uns die entsprechenden Vertragsunterlagen des Vorversicherers zur Verfügung stellen.
3. Abweichende Versicherungssummen und Selbstbeteiligungen
Regulieren wir den Versicherungsfall auf Basis dieser Besserstellungsklausel, berücksichtigen wir auch die ggf. abweichenden Versicherungssummen und Selbstbeteiligungen des Vorvertrages.
4. Von der Erweiterung ausgeschlossen sind
- beitragspflichtige Zusatzbausteine
- Leistungsinhalte die sich auf Wartezeiten beziehen