In der Fahrradversicherung der Andsafe Versicherung besteht kein Versicherungsschutz:
- Wenn Sie nach Eintritt des Versicherungsfalls versuchen, uns arglistig über Umstände zu täuschen, die für den Grund oder die Höhe der Leistung von Bedeutung sind
- Wenn Sie vorsätzlich oder arglistig unwahre Angaben machen, auch wenn uns hierdurch kein Nachteil entsteht. Bei Vorsatz bleiben wir nur dann zur Leistung verpflichtet, wenn Ihr Verhalten keinen Einfluss auf die Feststellung oder den Umfang der Leistungsverpflichtung gehabt hat
- Bei Serienschäden sowie Rückrufaktionen seitens des Herstellers
- Wenn die Schäden darauf zurückzuführen sind, dass Sie den Akku nicht sachgerecht aufgeladen haben
- Wenn der Versicherungsfall bei Vertragsabschluss bereits eingetreten war
- Bei Schäden durch Be- oder Verarbeitung, Reparatur oder Reinigungsarbeiten
- Wenn Schäden durch Krieg, Bürgerkrieg, kriegsähnliche Ereignisse, Kernenergie, Beschlagnahmung, Entziehung, sonstige Eingriffe von hoher Hand oder die aktive Teilnahme an Gewalttätigkeiten während einer öffentlichen Ansammlung oder Kundgebung verursacht wurden
- Bei der Teilnahme an (Rad-) Sportveranstaltungen, wenn das primäre Ziel auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ausgerichtet ist, eine Startnummer vergeben wird und eine Zeitmessung durchgeführt wird
- Wenn der Schaden dadurch entstanden ist, dass Sie die Wartungs- und Pflegevorschriften des Herstellers nicht eingehalten haben
- Wenn der Schaden durch eine mangelhafte Verladeweise und/oder Verpackung bei Transporten entstanden ist
- Bei Wertminderungen
- Bei der unsachgemäßen Mitführung eines Akkus
- Wenn das Fahrrad durch einen einfachen Diebstahl abhandengekommen ist und im Tatzeitpunkt nicht abgeschlossen war.
- Bei Nutzung des Fahrrads durch nicht berechtigte Nutzer, sofern nicht ein Versicherungsfall vorliegt