In der Fahrradversicherung der Andsafe Versicherung gilt bei Totalschaden oder Verlust, folgendes:
1. Wenn Sie bei einem Totalschaden das Fahrrad ersetzen
Bei einem Totalschaden ersetzen wir die Kosten für ein neuwertiges Fahrrad gleicher Art und Güte . Ist ein Fahrrad gleichen Typs wie das versicherte Fahrrad nicht mehr erhältlich, erstatten wir die Kosten eines anderen Fahrradmodells/-typs mit vergleichbaren technischen Merkmalen. Wir zahlen jedoch nie mehr als die vereinbarte Versicherungssumme.
2. Wenn Sie bei einem Totalschaden oder bei Entwendung des Fahrrads auf dessen Ersatz verzichten
Verzichten Sie bei einem Totalschaden oder bei der Entwendung des Fahrrads auf dessen Ersatz, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe des Werts, den das versicherte Fahrrad zum Schadenzeitpunkt hatte (Zeitwert).
Je älter das Fahrrad ist, desto geringer ist der Zeitwert. Die Abschläge vom Neuwert errechnen sich wie folgt: Bis zu einem Alter von 36 Monaten (gerechnet ab Erstkaufdatum) erfolgt kein Abzug. Ab einem Alter von mehr als 36 Monaten wird für jeden weiteren angefangenen Monat ein Prozent des Neuwerts als Abschlag berechnet. Dabei ist die Höhe des Abschlags auf maximal 70 Prozent begrenzt.
Eine Entschädigungszahlung, die den Zeitwert des versicherten Fahrrads übersteigt (sog. Neuwertanteil), können Sie nur dann von uns verlangen, wenn Sie innerhalb von 12 Monaten nach Eintritt des Versicherungsfalls sicherstellen, dass die Entschädigung dazu verwendet wird, das versicherte Fahrrad, das zerstört worden oder abhandengekommen ist, in neuwertigem Zustand wiederzubeschaffen. Dies ist durch geeignete Belege nachzuweisen.