In der Fahrradversicherung der Andsafe Versicherung gilt bei Teilschaden folgendes:
1. Wenn eine Fachwerkstatt die Reparatur durchführt
Bei einem Teilschaden ersetzen wir die Kosten für die Reparatur einschließlich der Ersatzteile in gleicher Art und Güte. Wir zahlen jedoch nie mehr als die vereinbarte Versicherungssumme.
2. Wenn Sie die Reparatur selbst durchführen
Sofern Sie nach einem Versicherungsfall die notwendigen schadenbedingten Reparaturen selbst vornehmen und nicht durch eine Fachwerkstatt, haben Sie nur dann Anspruch auf Entschädigung, wenn
- die Selbstvornahme vorher durch uns genehmigt wurde und
- der nachgewiesene Reparaturschaden nicht größer ist als 10 Prozent der Versicherungssumme und
- ausschließlich Original-Ersatzteile verwendet und
- ein sachverständiger Dritter nach Aufforderung durch uns die sachgemäße Reparatur bestätigt.
3. Wenn Sie auf die Reparatur verzichten
Werden nach einem ersatzpflichtigen Schaden die notwendigen Reparaturen nicht vorgenommen, haben Sie Anspruch auf Erstattung der veranschlagten Reparaturkosten, wenn Sie uns einen entsprechenden Kostenvoranschlag vorlegen. Die darin enthaltene Umsatzsteuer wird nicht entschädigt. Bis zu einem Nachweis über die Beseitigung der schadenbedingten Mängel werden diese nicht reparierten Teilschäden bzw. Fahrradkomponenten bei Folgeschäden angerechnet und nicht oder nur teilweise erstattet.
4. Wenn keine Reparatur möglich ist
Können nach einem ersatzpflichtigen Schaden die notwendigen Reparaturen nicht vorgenommen werden, da keinerlei Ersatzteile mehr verfügbar sind, entschädigen wir die Kosten für ein neuwertiges Fahrrad gleicher Art und Güte.
Ist ein Fahrrad gleichen Typs wie das versicherte Fahrrad nicht mehr erhältlich, erstatten wir die Kosten eines anderen Fahrradmodells/-typs mit vergleichbaren technischen Merkmalen. Wir zahlen jedoch nie mehr als die vereinbarte Versicherungssumme.