In der Fahrradversicherung der Andsafe Versicherung gilt folgendes:
Wir zahlen maximal eine Entschädigung in Höhe der im Versicherungsschein angegebenen Versicherungssumme.
Die Versicherungssumme richtet sich nach dem Neuwert des Fahrrads (Händlerverkaufspreis) zum Zeitpunkt des Erstkaufs. Der Neuwert ist durch geeignete Belege (Original-Händlerrechnung oder Wertgutachten) auf Verlangen nachzuweisen.
Kann der Original-Neuwert nicht nachgewiesen werden, ersetzen wir bei einem Totalschaden nur den Zeitwert des versicherten Fahrrads.
Bei gebrauchten Fahrrädern ersetzen wir maximal den Kaufpreis zum Zeitpunkt des Erwerbs durch den Versicherungsnehmer.
Für fest im Fahrradrahmen verbaute Akkus bieten wir Versicherungsschutz zum Zeitwert.
Die Höchstersatzleistung für Mieträder ist auf 5.000 Euro je Versicherungsfall begrenzt.