In der Fahrradversicherung der Andsafe Versicherung gilt für den tahrradschutzbrief, folgendes:
1. Folgen bei einer vorsätzlichen Verletzung
Verletzen Sie eine der genannten Obliegenheiten vorsätzlich, verlieren Sie Ihren Versicherungsschutz. Weisen Sie allerdings nach, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt des Versicherungsfalls noch für die Feststellung der uns obliegenden Leistung ursächlich war, gilt folgendes:
- Sie behalten den Versicherungsschutz insoweit, als die Obliegenheitsverletzung nicht geeignet war, unsere Interessen als Versicherer ernsthaft zu beeinträchtigen.
- Sie behalten den Versicherungsschutz, wenn Sie kein erhebliches Verschulden trifft.
2. Folgen bei einer fahrlässigen Verletzung
Eine fahrlässige Obliegenheitsverletzung hat nur dann Folgen, wenn grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Ist das der Fall, sind wir berechtigt, die Leistung in einem Maß zu kürzen, das der Schwere Ihres Verschuldens entspricht.
Wir kürzen die Leistung nicht, wenn Sie nachweisen, dass
- Sie nicht grob fahrlässig gehandelt haben oder
- die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung der uns obliegenden Leistung oder ihres Umfangs ursächlich war.