In der Fahrradversicherung der Andsafe Versicherung gilt für den Fahrradschutzbrief, folgendes:
Obliegenheiten nach Schadeneintritt
Nach Eintritt des Schadens sind Sie verpflichtet, folgendes zu tun:
- Sie müssen uns den Schaden unverzüglich über die Notrufzentrale des andsafe Fahrradschutzbriefes anzeigen. Die Notrufzentrale ist jederzeit über die Telefonnummer
0251 95202975 erreichbar. Für Anrufe aus dem Ausland lautet die Nummer 0049 251
95202975. - Sie müssen si
- Sie müssen den Schaden so gering wie möglich halten und unsere Weisungen befolgen.
- Sie müssen uns jede zumutbare Untersuchung über Ursache und Höhe des Schadens und über den Umfang der Entschädigungspflicht gestatten sowie Originalbelege zum Nachweis der Schadenhöhe vorlegen und gegebenenfalls die behandelnden Ärzte von ihrer Schweigepflicht entbinden.
- Wenn wir Ansprüche gegen Dritte geltend machen wollen, die aufgrund unserer Leistung auf uns übergegangen sind, müssen Sie uns die hierfür benötigten Unterlagen aushändigen.