In der Fahrradversicherung der Andsafe Versicherung gelten für den Fahrrad-Schutzbrief, folgendes:
In den folgenden Fällen leisten wir entweder gar nicht oder kürzen unsere Leistung.
1. Schadeneintritt durch bestimmte Ereignisse
Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Schaden durch Krieg, innere Unruhen, terroristische Handlungen, Anordnungen staatlicher Stellen oder Kernenergie verursacht wurde.
Soweit möglich helfen wir jedoch innerhalb der ersten 14 Tage ab dem erstmaligen Auftreten des Schadens, wenn Sie von einem dieser Ereignisse überrascht worden sind.
2. Herbeiführung des Schadens durch die versicherte Person
Wir erbringen keine Leistungen, wenn Sie oder eine mitversicherte Person das Schadenereignis vorsätzlich herbeigeführt haben.
3. Fehlende Berechtigung zum Führen des Fahrrads
Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn Sie bei Eintritt des Schadens zum Führen eines Fahrrads nicht berechtigt waren und Ihnen der Verstoß bewusst war.
Hatten Sie von dem Verstoß keine Kenntnis, hat er nur dann Folgen, wenn die fehlende Kenntnis auf grober Fahrlässigkeit beruhte. In diesem Fall sind wir berechtigt, die Leistung in einem Maß zu kürzen, das der Schwere Ihres Verschuldens entspricht.
Wir kürzen die Leistung nicht, wenn Sie nachweisen, dass
- Sie nicht grob fahrlässig gehandelt haben oder
- der Verstoß weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung der uns obliegenden Leistung ursächlich war.
4. Schadeneintritt bei Radrennen und Geschicklichkeitsprüfungen
Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Schaden bei einem Radrennen oder einer Geschicklichkeitsprüfung eingetreten ist, sofern die Veranstaltungen bzw. Fahrten auf Strecken stattgefunden haben, die zu diesem Zweck zumindest zeitweise abgesperrt waren.
5. Schadeneintritt bei gewerbsmäßiger Fahrradvermietung
Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn Sie das Fahrrad bei Eintritt des Schadens gewerbsmäßig vermietet hatten.
6. Leistungsbeschränkungen oder -verbote
Wir leisten auch dann nicht, wenn Ein- oder Ausfuhrbeschränkungen oder sonstige gesetzliche Bestimmungen der Erbringung unserer Dienstleistung entgegenstehen.
7. Transport eines beschädigten Akkus
Wir leisten nicht für den Transport eines Akkus, der sich am versicherten Fahrrad befindet, wenn er durch das versicherte Schadenereignis beschädigt wurde.
8. Ersparte Aufwendungen
Wir können unsere Leistung kürzen, wenn Ihnen aufgrund unserer Leistungen Kosten erspart geblieben, die Sie ohne den Schadeneintritt hätten aufwenden müssen. Die Kürzung umfasst dann einen Betrag in Höhe dieser Kosten.