In der Fahrradversicherung der Andsafe Versicherung gilt für den Fahrradschutzbrief, folgendes:
Verschrottung des Fahrrads
Muss das versicherte Fahrrad nach einem Schadensfall verschrottet werden, kümmern wir uns darum und übernehmen die Kosten sowohl für die Verschrottung selbst als auch für den Transport des Fahrrads vom Schadenort zum Ort der Verschrottung. Fallen aus der Verschrottung Restwerte an, zahlen wir diese an Sie aus. Gepäck lassen wir zu Ihrem Wohnsitz transportieren, wenn ein Transport zusammen mit dem gewählten Heimreisemittel nicht möglich ist.
Die Kosten des Transportes übernehmen wir bis zum Wert der Bahnfracht.
Muss das versicherte Fahrrad im Ausland verzollt werden, so übernehmen wir auch die entsprechenden Zollgebühren. Eine Verzollung oder Verschrottung erfolgt nicht, wenn gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.