In der Fahrradversicherung der Andsafe Versicherung gilt für den Fahrradschutzbrief, folgendes:
Rücktransport des Fahrrads
Kann das versicherte Fahrrad am Schadenort oder in dessen Nähe nicht innerhalb von fünf Werktagen fahrbereit gemacht werden, sorgen wir dafür, dass es zu Ihrem ständigen Wohnsitz zurücktransportiert wird.
Die dadurch entstehenden Kosten übernehmen wir bis zu einem Betrag von 500 Euro, sofern der Rücktransport innerhalb der Bundesrepublik Deutschland erfolgt.
Ein Rücktransport kommt nicht in Betracht, wenn die voraussichtlichen Reparaturkosten den Wert für ein gleichwertiges Fahrrad am Schadentag überschrei-ten, also ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt.
In diesem Fall können Sie Leistungen nach "Verschrottung des Fahrrads" in Anspruch nehmen.