In der Fahrradversicherung der Andsafe Versicherung gilt für den Fahrradschutzbrief, folgendes:
Abtransport
1. Bei Schadensfall innerhalb Europas
Kann das versicherte Fahrrad an der Schadenstelle oder dem Leistungsort nicht wieder fahrbereit gemacht werden, sorgen wir für den Abtransport des Fahrrades einschließlich Gepäck bis zum Startplatz der Tagesfahrt, also dem Ort, an dem Sie am Tag des Schadeneintritts die Fahrt mit dem versicherten Fahrrad begonnen haben, und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Liegt der Zielort näher als der Startplatz, übernehmen wir alternativ die Kosten des Abtransports bis zum Zielort.
Alternativ sorgen wir – wenn möglich – für den Abtransport des Fahrrads zur nächsten geeigneten Fahrradwerkstatt und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten.
Liegt der Wohnort näher als die nächste geeignete Fahrradwerkstatt, erfolgt der Abtransport bis
zum Wohnsitz.
Sie können in Abstimmung mit uns auch einen anderen Zielort wählen, zu dem wir das Fahrrad bringen. Dieser Ort darf allerdings nicht weiter vom Schadenort entfernt liegt als die oben genannten Orte.
Wird der Abtransport (Fahrrad einschließlich Gepäck) nicht von uns organisiert, erstatten wir die Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 300 Euro.
2. Bei Schadensfall außerhalb Europas
Tritt der Versicherungsfall außerhalb Europas ein, übernehmen wir die Kosten für einen selbst organisierten Abtransport bis zu einer Höhe von insgesamt 300 Euro.
Voraussetzung ist, dass Sie entsprechende Belege bei uns einreichen.