In der Fahrradversicherung der Andsafe Versicherung gilt für den Fahrradschutzbrief folgendes:
Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn
- das versicherte Fahrrad aus einem der folgenden Gründe nicht mehr genutzt werden kann: Beschädigung, Diebstahl (auch Teilediebstahl, wenn dies die Fahrbereitschaft aufhebt), Unfall (Definition folgt sogleich), Sturz, Reifenpanne, mechanische Mängel (z.B. Ketten- oder Rahmenbruch) und/oder
- Sie aufgrund von Verletzungen, die Sie während der Fahrt erlitten haben, nicht mehr weiterfahren können, und
- Sie den Anspruch auf Leistungen aus dem Fahrradschutzbrief selbst oder durch eine beauftragte Person beim Notfalltelefon geltend machen.
Mit dem Begriff des Unfalls ist jedes Ereignis gemeint, das unmittelbar von außen mit mechanischer Gewalt auf das versicherte Fahrrad einwirkt und dafür sorgt, dass es nicht mehr fahrbereit ist bzw. sich nicht mehr in einem verkehrssicheren Zustand befindet.
Kein Versicherungsfall liegt vor, wenn das Fahrrad aus den folgenden Gründen ausfällt:
- Die Akkus sind entladen.
- Es ist nicht ausreichend Druck auf den Reifen, was durch Gebrauch einer Luftpumpe behoben werden kann.
- Das Fahrrad befindet sich in einem nach der Straßenverkehrsordnung unzulässigen Zustand, was dazu führt, dass Ihnen die Weiterfahrt untersagt oder aufgrund weiterer Umstände, die von außen hinzutreten, unmöglich gemacht wird.