In der Fahrradversicherung der Andsafe Versicherung gilt, folgendes:
Kein Versicherungsschutz besteht für:
- Aufwendungen durch Wartungs-, Service- oder Inspektionskosten;
- Schäden durch Rost oder Oxidation;
- Alterung und Materialermüdung, es sei denn, es handelt sich um einen Verschleißschaden
- Schäden, für die der Hersteller des Fahrrads, der Verkäufer, eine mit der Reparatur des Fahrrads beauftragte Person oder ein sonstiger Dritter aufgrund einer vertraglichen oder gesetzlichen Verpflichtung aufkommen muss;
- Schäden, die die Nutzung des Fahrrads nicht beeinträchtigen (z.B. Schrammen oder Schäden an der Lackierung);
- Kein Versicherungsschutz besteht für den Nutzungsausfall, wenn das Fahrrad nach einem Versicherungsfall nicht mehr genutzt werden kann;
Schäden und Folgeschäden die wie folgt entstehen:
- durch Manipulationen des Antriebssystems,
- durch nicht fachgerechte Ein- oder Umbauten,
- durch unsachgemäße Reparaturen,
- durch eine ungewöhnliche Verwendung des Fahrrads oder
- durch die Reinigung des Fahrrads.