In der Fahrradversicherung der Andsafe Versicherung sind folgende Schäden am Fahrrad versichert:
- Unfallschäden;
- Schäden durch Unfall eines Transportmittels (sofern das Fahrrad ordnungsgemäß gesichert war und das Transportmittel zum Transport des Fahrrads geeignet ist);
- Fall- oder Sturzschäden;
- Schäden durch Brand, Blitzschlag, oder Explosion;
- Schäden durch Sturm, Hagel, Überschwemmung, eine Lawine oder einen Erdrutsch;
- Bedienfehler oder unsachgemäße Handhabung;
- Elektronikschäden an allen elektronischen Komponenten (Steuergeräte, Motoren, Akkus) - nicht versichert sind jedoch Schäden durch eine fehlerhafte Software bzw. wenn diese Komponenten unsachgemäß eingebaut oder verwendet werden;
- Feuchtigkeitsschäden am Akku sowie an Motor- und Steuerungsgeräten;
- Kabelbruch am versicherten Fahrrad und am Ladegerät;
- Schäden durch Tierbiss an der Verkabelung
- Konstruktions-, Produktions- oder Materialfehler (nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von 24 Monaten);
- Bei mut- und böswilliger Beschädigung oder Zerstörung durch unbekannte Dritte.
- Verschleißschäden an allen Komponenten sind mitversichert, sofern
- der Verschleiß im Rahmen der üblichen Nutzung des versicherten Fahrrads und nachweislich nach Abschluss des Versicherungsvertrages entstanden ist.
- der Verschleiß Folge von Alterung oder Abnutzung ist und die Gebrauchsfähigkeit des Fahrrads mindert.
- das Fahrrad bzw. die Komponenten entsprechend der Hersteller- bzw. Händlervorgaben gewartet wurden.
- das versicherte Fahrrad zum Schadenzeitpunkt nicht älter als 5 Jahre ist. Die Frist beginnt mit dem Tag des Fahrradkaufs (Rechnungsdatum der ersten Verkaufsrechnung).
Das gilt auch, wenn einzelne Komponenten (z.B. Akku) jünger als 5 Jahre sind.
- der Verschleißschaden frühestens drei Monate nach Abschluss des Versicherungsvertrages auftritt.
Bei Verschleißschäden erstatten wir die notwendigen Reparaturkosten (Ersatzteile gleicher Art und Güte) sowie den Arbeitslohn.
Bei einem versicherten Verschleißschaden an einem Akku ersetzen wir die Kosten für einen Austausch des Akkus, wenn die Leistungsfähigkeit stark nachgelassen hat. Nach einer Entschädigungsleistung, die durch Verschleißschäden notwendig wird, beginnt für Reifen und Bremsen jeweils eine erneute 6-monatige Wartezeit am Ersten des Monats, der auf den Auszahlungstag folgt.