In der Fahrradversicherung der Andsafe Versicherung gilt, folgendes:
Außerdem besteht Versicherungsschutz für das Abhandenkommen des Fahrrads durch Unterschlagung. Unterschlagung im Sinne dieser Bedingungen liegt vor, wenn ein Dritter das Fahrrad nicht herausgibt, obwohl er dazu aufgefordert wurde und das Fahrrad nicht behalten darf.
Ist es rechtlich unstrittig, dass der Dritte das Fahrrad widerrechtlich nutzt bzw. die Herausgabe verweigert, ersetzen wir das Fahrrad. Voraussetzung ist, dass Sie uns gleichzeitig den Anspruch auf das Eigentum an dem unterschlagenen Fahrrad übertragen und uns bei der Durchsetzung unseres Eigentumsanspruchs (außergerichtlich und/oder gerichtlich) unterstützen.