In der Fahrradversicherung der Andsafe Versicherung gilt, folgendes:
Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn das Fahrrad geraubt wurde.
Das ist der Fall, wenn einer der folgenden Punkte vorliegt:
- Eine Person hat gegen Sie Gewalt angewendet, um den Widerstand gegen die Wegnahme des Fahrrads auszuschalten.
- Sie haben einer Person das Fahrrad überlassen, weil sie Ihnen körperliche Gewalt an Ort und Stelle angedroht hat.
- Ihnen wurde das Fahrrad weggenommen, weil Ihre Widerstandskraft z.B. infolge einer Ohnmacht oder eines Herzinfarktes ausgeschaltet war. Ihre körperliche Beeinträchtigung muss unmittelbar vor der Wegnahme bestanden haben und durch einen Unfall oder eine sonstige nicht selbst verschuldete Ursache entstanden sein.
Das Gleiche gilt, wenn nicht Sie, sondern ein berechtigter Nutzer Raubopfer geworden ist.