In der Fahrradversicherung der Andsafe Versicherung gilt, folgendes:
Versicherungsschutz besteht auch, wenn das versicherte Fahrrad aus einem Raum in einem Gebäude entwendet wird, der gewaltsam aufgebrochen wurde.
Räumen gleichgesetzt sind abschließbare Container oder vergleichbare Behältnisse.
Handelt es sich um Räume, die gemeinschaftlich genutzt werden, besteht nur dann Versicherungsschutz, wenn dasFahrrad durch eine abschließbare Diebstahlsicherung gesichert ist.
Einer abschließbaren Diebstahlsicherung gleichgestellt ist:
- Die Befestigung an einem Fahrradträger an einem Fahrzeug, sofern der Fahrradträger über entsprechende Sicherungen verfügt und diese auch genutzt werden.
- Die Lagerung/Das Abstellen des Fahrrads in einem verschlossenen Innenraum (auch Kofferraum) eines Fahrzeugs.
- Die Lagerung/Das Abstellen in einem verschlossenen Raum bzw. in einem verschlossenen Gebäude.