In der Fahrradversicherung der Andsafe Versicherung gilt, folgendes:
Für versicherte Personen
Versicherungsschutz besteht zunächst für die im Versicherungsschein genannte Person, die das Fahrrad erworben hat, also Sie als Versicherungsnehmer. Sie müssen Ihren Wohnsitz in Deutschland haben.
Mitversichert sind darüber hinaus Personen, die mit Ihrem Wissen und Willen das Fahrrad nutzen (berechtigte Nutzer).
Die Rechte und Pflichten aus diesem Versicherungsvertrag stehen nur Ihnen als Versicherungsnehmer zu. Sie müssen sich das Handeln und Unterlassen der berechtigten Nutzer wie eigenes Handeln und Unterlassen zurechnen lassen.