In der Fahrradversicherung der Andsafe Versicherung gilt, folgendes:
Versicherte Nutzung
Eine private Nutzung im Sinne dieser Bestimmungen liegt vor, wenn das Fahrrad überwiegend vom Versicherungsnehmer selbst genutzt wird. Hierzu zählen insbesondere alle privat motivierten Fahrten einschließlich der Teilnahme an Trainings- und Übungsfahrten, sofern diese nicht auf eigens dafür abgesperrten Wegen, Straßen und Plätzen durchgeführt werden.
Eine Versicherung für die Teilnahme an (Rad-) Sportveranstaltungen besteht nur dann, wenn das primäre Ziel nicht auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ausgerichtet ist, keine Startnummern vergeben werden und keine Zeitmessungen durchgeführt werden.
Eine Nutzung für dienstliche Fahrten ist mitversichert, sofern das Fahrrad ausschließlich vom Versicherungsnehmer dafür genutzt wird. Nicht versichert ist die Nutzung im Rahmen eines Gewerbes, wenn die Nutzung des Fahrrads unmittelbar der Ausübung des Gewerbes dient (z.B. Fahrradvermietung, Kurier- und Lieferdienste, Fahrräder als Werbeflächen, Coffeebikes und ähnliche Nutzungen).