Ansprüche aus dem Vertrag der andsafe Hundehaftpflicht verjähren nach drei Jahren, wobei die Frist erst mit dem Schluss des Jahres beginnt, in dem der Anspruch entstanden ist und die Gläubiger:in von den maßgeblichen Umständen und der Person der Schuldner:in erfährt. Wer einen Anspruch beim Versicherer anmeldet, für den ruht die Frist bis zur schriftlichen Entscheidung – so bleibt mehr Zeit, Ansprüche geltend zu machen.
Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren.
Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem
- der Anspruch entstanden ist und
- die Gläubiger:in von den Anspruch begründenden Umständen und von der Person der Schuldner:in Kenntnis erlangt.
Der grob fahrlässigen Unkenntnis steht die Kenntnis gleich.
Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei dem Versicherer angemeldet worden, zählt bei der Fristberechnung ein bestimmter Zeitraum nicht mit: der Zeitraum zwischen der Anmeldung und dem Zugang der Entscheidung des Versicherers beim Anspruchsteller. Diese Entscheidung wird in Textform mitgeteilt, zum Beispiel per E-Mail oder Brief.
Im Übrigen richtet sich die Verjährung nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Was bedeutet das konkret?
Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag müssen innerhalb von drei Jahren geltend gemacht werden, sonst sind sie verjährt. Diese Frist beginnt erst am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstand und man von den Umständen und der schuldnerischen Person wusste oder aus grober Fahrlässigkeit nicht wusste. Wird ein Anspruch beim Versicherer angemeldet, ruht die Frist so lange, bis dessen Entscheidung in Textform vorliegt. Ansonsten gelten die allgemeinen Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Häufige Fragen
Nach welcher Zeit verjähren Ansprüche aus dem Vertrag?
Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren.
Wann beginnt die Verjährungsfrist zu laufen?
Sie beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und die Gläubiger:in von den Anspruch begründenden Umständen und der Person der Schuldner:in Kenntnis erlangt. Der grob fahrlässigen Unkenntnis steht die Kenntnis gleich.
Was passiert mit der Frist, wenn ich einen Anspruch beim Versicherer angemeldet habe?
Der Zeitraum zwischen der Anmeldung und dem Zugang der in Textform (z. B. E-Mail, Brief) mitgeteilten Entscheidung des Versicherers wird bei der Fristberechnung nicht mitgezählt.
Was gilt für Fragen zur Verjährung, die hier nicht geregelt sind?
Im Übrigen richtet sich die Verjährung nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung 2025